Buch VI · Die Bestände
Exemptiones

Befreiungs-Katalog.

Gespartes Geld ist unsichtbares Einkommen: Wer Leistungen bezieht oder knapp darüber liegt, kann sich von Gebühren befreien lassen, die sonst stillschweigend abgebucht werden. Vier Befreiungen, geführt geprüft.

I. Rundfunkbeitrag (≈ 220 € im Jahr)

Die Voraussetzungen für eine Befreiung liegen damit regelmäßig vor. Antrag online auf rundfunkbeitrag.de, Bescheid-Kopie anhängen, die Befreiung wirkt in der Regel rückwirkend bis zu drei Jahre, soweit die Voraussetzungen damals schon vorlagen. Nach jeder Weiterbewilligung verlängern; verbindlich entscheidet der Beitragsservice.

II. Zuzahlungen der Krankenkasse, die Belastungsgrenze

Rezepte, Klinik-Tage, Hilfsmittel: Zuzahlungen sind gedeckelt, auf 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken 1 %. Alles darüber holt man sich zurück bzw. wird vorab befreit.

Belastungsgrenze (2 % der Bruttoeinnahmen)≈ 560 € im Jahr
Zum Vergleich: bei Bürgergeld zählt nur der Regelsatz, Grenze dann≈ 135 € im Jahr

Freibeträge für Partner und Kinder senken die Grenze zusätzlich, die echte Zahl ist also eher niedriger. Alle Zuzahlungsquittungen sammeln; ab Erreichen stellt die Kasse auf Antrag für den Rest des Jahres frei. Wer sicher drüber kommt, kann den Betrag auch vorab einzahlen und ist das Thema los.

III. Kita-Gebühren (§ 90 SGB VIII)

Bei Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld ist der Elternbeitrag auf Antrag grundsätzlich zu erlassen, und auch darüber gilt: Ist der Beitrag den Eltern nicht zuzumuten, wird er übernommen oder ermäßigt. Der Antrag läuft beim Jugendamt (Wirtschaftliche Jugendhilfe), oft direkt über die Kita. Nur das Essensgeld bleibt meist, aber auch dafür greift das Bildungs- und Teilhabepaket bei Leistungsbezug.

IV. Sozialticket, Kulturpass & Co.

Rein kommunal und deshalb chronisch unbekannt: vergünstigte Nahverkehrstickets, Sozial- oder Kulturpässe (ermäßigter Eintritt in Bäder, Museen, Bibliotheken, Volkshochschule), Befreiung von Bibliotheksgebühren, ermäßigte Hundesteuer. Ein einziger Gang mit dem Leistungsbescheid zum Rathaus oder Verkehrsverbund erschließt oft alles auf einmal, fragen Sie ausdrücklich: Welche Ermäßigungen gibt es hier mit diesem Bescheid?

Beträge gerundet, Stand 2026; Rundfunkbeitrag und Belastungsgrenze nach Bundesrecht, Kita und Sozialtickets nach Landes- bzw. Kommunalrecht. Keine Rechtsberatung. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, erfolgen aber ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; Ergebnisse sind unverbindliche Näherungen. Verbindlich sind allein Gesetz und die Entscheidung der zuständigen Stelle im Einzelfall.