SGB II · Stand 2026
Modvl III · Bürgergeld

Der Anspruchs-Check.

Bedarf, Freibeträge, Anrechnung, in einer Minute zur ehrlichen Einschätzung, ob und wie viel Bürgergeld realistisch ist.

Der Haushalt

Das Einkommen

Die Einschätzung

Gesamtbedarf
1.313 €
Regelbedarfe 563 € + Unterkunft 750 €
Anrechenbares Einkommen
0 €
Freibetrag auf Erwerbseinkommen: 0 €
Möglicher Anspruch
≈ 1.313 €
je Monat, vor Einzelfallprüfung

Der Rechenweg

Regelbedarf Alleinstehend563,00 €
Warmmiete (soweit angemessen)750,00 €
Gesamtbedarf1.313,00 €
Anrechenbares Einkommen0,00 €
Möglicher Bürgergeld-Anspruch≈ 1.313 €
Bürgergeld · 1.313 €
Ein Antrag beim Jobcenter erscheint aussichtsreich. Stellen Sie ihn formlos noch heute, Leistungen gibt es ab Antragsmonat, der Rest lässt sich nachreichen.
1
Wohnkosten im ersten Jahr
Die tatsächlichen Wohnkosten werden im ersten Bezugsjahr anerkannt (bei unverhältnismäßiger Höhe seit Juli 2026 aber deckelbar). Beim Vermögen gilt jetzt ein altersgestaffeltes Schonvermögen von 5.000 bis 20.000 € je Person, die alte 40.000-€-Karenzzeit ist entfallen.
2
Mehrbedarfe nicht vergessen
Alleinerziehende, Schwangere und Menschen mit kostenaufwändiger Ernährung erhalten Zuschläge auf den Regelbedarf, hier nicht eingerechnet.
3
Bildung und Teilhabe
Für Kinder gibt es zusätzlich Schulbedarf, Klassenfahrten, Mittagessen und Vereinsbeiträge über das Bildungspaket.
4
Vorrangige Leistungen
Das Jobcenter verweist auf Wohngeld und Kinderzuschlag, wenn diese den Bedarf decken, unser Wohngeld-Modul rechnet das gegen.
Vereinfachte Schätzung mit den Regelbedarfen 2026 und den gesetzlichen Erwerbstätigen-Freibeträgen. Mehrbedarfe, Angemessenheitsgrenzen und Besonderheiten des Einzelfalls bleiben außen vor. Verbindlich entscheidet das Jobcenter. Keine Rechtsberatung. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, erfolgen aber ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; Ergebnisse sind unverbindliche Näherungen. Verbindlich sind allein Gesetz und die Entscheidung der zuständigen Stelle im Einzelfall.

Mehr holen, was viele liegen lassen

Haken Sie an, was zutrifft, darunter erscheint, was Sie dadurch zusätzlich bekommen oder veranlassen sollten.

Hinweise nach SGB II, Stand 2026, Orientierung, keine Rechtsberatung. Höhe und Anerkennung entscheidet das Jobcenter im Einzelfall. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, erfolgen aber ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; Ergebnisse sind unverbindliche Näherungen. Verbindlich sind allein Gesetz und die Entscheidung der zuständigen Stelle im Einzelfall.
Quaestiones

Häufige Fragen

Bürgergeld-Rechner (jetzt Grundsicherungsgeld)

Habe ich Anspruch auf Bürgergeld?

Anspruch besteht, wenn Einkommen und Vermögen den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft nicht decken. Der Anspruchscheck rechnet Regelbedarf, Unterkunft und Freibeträge gegen Ihr Einkommen.

Wie hoch ist der Bürgergeld-Regelsatz 2026?

Der Regelsatz hängt von der Haushaltskonstellation ab, für Alleinstehende gilt der höchste Satz. Der Rechner setzt die aktuellen Regelsätze und passenden Mehrbedarfe automatisch ein.

Wird mein Erspartes auf das Bürgergeld angerechnet?

Seit dem 1. Juli 2026 ist die Vermögens-Karenzzeit weggefallen. Geschützt ist jetzt ein altersgestaffeltes Schonvermögen von 5.000 bis 20.000 Euro je Person. Die tatsächlichen Wohnkosten werden im ersten Jahr weiter anerkannt, können bei unverhältnismäßiger Höhe aber gedeckelt werden.

Bekomme ich aus dem Bürgergeld Geld für eine Existenzgründung?

Aus dem Bürgergeld heraus kann das Jobcenter Einstiegsgeld als Zuschuss gewähren (§ 16b SGB II). Beantragen Sie es zwingend vor der Gründung, danach ist es nicht mehr möglich; die Bewilligung liegt im Ermessen des Jobcenters.

Zuletzt aktualisiert: Quellen: SGB II · gesetze-im-internet.de

Allgemeine Information nach bestem Wissen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der jeweils gültige Gesetzestext und Ihr Bescheid.