Der römische Census zählte die Bürger und ihre Verhältnisse. Dieser hier zählt, was das Sozialrecht verspricht, und was davon ankommt. Vier Tafeln, alle Werte gerundet, jede mit ihrer Quelle.
Geschätzter Anteil der Berechtigten, die eine Leistung nicht in Anspruch nehmen. Balken antippen für Details.
Rund 6 von 10 Berechtigten verzichten auf die Grundsicherung im Alter, hochgerechnet hunderttausende ältere Menschen, die unterhalb des Existenzminimums leben, obwohl ihnen Geld zusteht. Hauptgründe der Forschung: Scham, Unwissen und die Angst, „dem Staat zur Last zu fallen“.
Anteil der Widersprüche im Bürgergeld (SGB II), die ganz oder teilweise Erfolg haben.
Etwa jeder dritte Widerspruch führt dazu, dass der Bescheid ganz oder teilweise korrigiert wird, seit Jahren stabil. Fehler sind im Massengeschäft der Ämter System, nicht Ausnahme. Und das Verfahren kostet nichts: weder der Widerspruch noch die anschließende Klage vor dem Sozialgericht (gerichtskostenfrei).
Rund 5,7 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig, und so werden sie versorgt:
Die übergroße Mehrheit wird daheim versorgt, meist von Angehörigen, Deutschlands größter „Pflegedienst\u201C arbeitet unbezahlt am Küchentisch. Genau dafür gibt es Pflegegeld, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag. Wer pflegt, sollte den Pflegegrad und die eigenen Ansprüche kennen, auch die der Pflegeperson selbst (Rentenpunkte!).
So viele Menschen in Deutschland gelten als armutsgefährdet, jeder goldene Punkt ist einer von ihnen.
Armutsgefährdet heißt: weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens. Das ist keine Randerscheinung, sondern rund jeder Sechste, Erwerbstätige, Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner. Viele von ihnen hätten Ansprüche aus genau den Leistungen, die laut Tafel I liegen bleiben. Der Gesamtcheck führt einmal quer durch alle.
Wer mit einer Bürgergeld- oder Pflegefrage in Kanzleien anruft, erlebt oft dasselbe: abgewimmelt, vertröstet, nicht ernst genommen. Das ist kein Zufall und selten Bosheit, es ist Arithmetik. Im Sozialrecht gibt es keine Streitwertgebühren, sondern gesetzliche Betragsrahmen nach dem RVG, und die hat der Gesetzgeber auf Armutsniveau festgesetzt. Die Modellrechnung für ein typisches Mandat über Beratungshilfe:
Zum Vergleich: Eine Kanzleistunde kostet, Miete, Personal, Versicherung, je nach Lage 60 bis 100 €, bevor irgendjemand verdient hat. Selbst im regulären Mandat liegt die Schwellengebühr des Widerspruchsverfahrens nur in der Größenordnung von 350–400 €, bei zehn Stunden Arbeit immer noch weit unter Kostendeckung. Die Folge ist messbar: Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht sind mit grob einem Prozent der Anwaltschaft eine verschwindende Minderheit, für das Rechtsgebiet mit den meisten Betroffenen.
Eine Notiz an die Verwaltung: Diese Seite ist kein Gegner, sondern kostenlose Vorqualifikation. Informierte Antragsteller bringen vollständige Unterlagen zur richtigen Stelle, stellen weniger aussichtslose Anträge, und legen seltener Widersprüche ein, die nur entstehen, weil niemand den Bescheid erklärt hat. Jede vermiedene Eskalationsstufe ist die jeweils teuerste. Eine bewusst konservative Modellrechnung (Annahme: ≈ 60 € Vollkosten je Sachbearbeitungsstunde):
Dazu kommt, was keine Rechnung fasst: Wer seinen Bescheid versteht, ruft nicht dreimal an. Wer per Zuständigkeits-Lotse an der richtigen Tür klopft, erzeugt keine § 16-Weiterleitungskette. Wer den Berechnungsbogen lesen kann, widerspricht gezielt statt pauschal, und akzeptiert korrekte Bescheide schneller. Verständlichkeit ist die billigste Verwaltungsreform, die es gibt. Behörden, Beratungsstellen und Jobcenter dürfen diese Seite ausdrücklich verlinken und in Wartebereichen empfehlen, alle Inhalte sind frei zugänglich.