Erste Wohnung, ein Kind kommt, ein Neuanfang nach dem Einschnitt: Dafür gibt es Geld zusätzlich zum Regelbedarf, als Zuschuss, nicht als Darlehen. Man muss nur die richtige Liste einreichen.
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Die hier erzeugten Schreiben sind unverbindliche Mustervorlagen zur Selbsthilfe und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Prüfen Sie jedes Schreiben vor dem Versand inhaltlich, passen Sie es an Ihre Situation an und ergänzen Sie fehlende Angaben. Für Fristen ist allein das Datum auf Ihrem Bescheid maßgeblich. Die Nutzung erfolgt in eigener Verantwortung; eine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Erfolg ist ausgeschlossen.
[Vorname Nachname] [Straße · PLZ Ort · BG-Nummer, falls vorhanden] [Jobcenter / Sozialamt] Antrag auf Erstausstattung (§ 24 Abs. 3 SGB II bzw. § 31 SGB XII) für die Wohnung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Gewährung einer Erstausstattung als Zuschuss. Anlass: [z. B. Bezug der ersten eigenen Wohnung am … / Geburt meines Kindes, errechneter Termin … / Wohnungsbrand am …] Benötigt werden: , [Bedarfsliste] Die Gegenstände sind nicht vorhanden und können aus dem Regelbedarf nicht angespart werden. Ich bitte um zeitnahe Entscheidung VOR der Anschaffung sowie um Mitteilung, ob Pauschalen oder Gutscheine gewährt werden. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift]
Unverbindliche Mustervorlage zur Selbsthilfe, vor dem Versand inhaltlich prüfen, an Ihren Einzelfall anpassen und Platzhalter ersetzen. Die Verwendung erfolgt in eigener Verantwortung; Angaben ohne Gewähr.
Erstausstattung-Antrag
Es ist zusätzliches Geld für die Ausstattung der Wohnung, für Bekleidung bei besonderen Ereignissen sowie für Schwangerschaft und Geburt. Es wird als Zuschuss gezahlt, nicht als Darlehen.
Nein, unter Umständen besteht der Anspruch auch ohne laufenden Leistungsbezug. Das Modul stellt die Bedarfsliste zusammen und erstellt den Antrag.
Stellen Sie den Antrag immer vor dem Kauf, sonst ist die Leistung verloren. Das Modul erinnert an diesen wichtigen Punkt.
Allgemeine Information nach bestem Wissen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der jeweils gültige Gesetzestext und Ihr Bescheid.