Buch II · Die Bestände
Fasti

Fristenkalender.

Die Fasti waren der römische Kalender der Tage, an denen Recht gesprochen werden durfte. Dies ist seine moderne Ausgabe: die wiederkehrenden Stichtage des Sozialrechts, und darunter die beweglichen Fristen, die jeder selbst auslöst.

Juli, dieser Monat

Abgabefrist Steuererklärung31. Juli

Wer zur Abgabe verpflichtet ist und keine Steuerberatung nutzt, muss bis Ende Juli abgeben. Aufgepasst: Elterngeld, Krankengeld und ALG sind steuerfrei, lösen aber über den Progressionsvorbehalt oft eine Abgabepflicht aus, und manchmal eine Nachzahlung, die man einplanen sollte.

Die beweglichen Fristen

Kein Kalenderdatum, diese Uhren startet Ihr eigener Fall. Modul 21 rechnet sie aufs Datum genau.

Ein Monat ab ZugangWiderspruchsfrist gegen jeden Bescheid, fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, wird daraus ein Jahr.
7 Monate vor dem MutterschutzLetzter sinnvoller Termin für den Steuerklassenwechsel, damit die günstigere Klasse die Mehrheit des Elterngeld-Bemessungszeitraums prägt.
3 Monate rückwirkendLänger zahlt die Elterngeldstelle nicht zurück, der Antrag muss nicht perfekt sein, nur rechtzeitig.
6 Monate rückwirkendDie Grenze beim Kindergeld: Was länger zurückliegt, ist trotz Anspruchs verloren.
Ab dem AntragsmonatWohngeld, BAföG und der Pflegegrad beginnen frühestens mit dem Antrag, erst formlos sichern, dann Unterlagen nachreichen.
Spätestens am 1. TagDie persönliche Arbeitslosmeldung, und drei Monate vorher (oder binnen drei Tagen nach Kenntnis) die Arbeitsuchendmeldung. Versäumnis = Sperrzeit.
78 WochenDas Ende des Krankengelds wegen derselben Krankheit. Deutlich davor: Nahtlosigkeits-ALG und Reha-Weichen stellen.
Wiederkehrende Stichtage nach Bundesrecht, Stand 2026, einzelne Termine können sich durch Gesetzesänderung verschieben. Verbindlich sind die Angaben in Ihren Bescheiden und Verträgen. Keine Rechtsberatung. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, erfolgen aber ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; Ergebnisse sind unverbindliche Näherungen. Verbindlich sind allein Gesetz und die Entscheidung der zuständigen Stelle im Einzelfall.