Der schärfste unbekannte Paragraph der Krankenversicherung: Wer zu lange rechnet, hat genehmigt. Drei Wochen, fünf mit Gutachten, danach gilt Ihr Antrag kraft Gesetzes als bewilligt.
Name und Anschrift werden automatisch aus Ihrem Dossier übernommen. Hinterlegen Sie diese einmalig im Dossier-Tab (oben rechts), alles bleibt nur lokal auf Ihrem Gerät.
Genehmigungsfiktion-Rechner (Krankenkasse)
Entscheidet die Kasse nicht innerhalb von drei Wochen, gilt die Leistung als genehmigt (§ 13 Abs. 3a SGB V). Mit Einschaltung des Medizinischen Dienstes sind es fünf Wochen.
Sie bedeutet, dass ein Antrag bei Fristüberschreitung automatisch als bewilligt gilt. Der Rechner prüft taggenau, ob die Fiktion eingetreten ist.
Das Modul erstellt ein Schreiben, das die Kasse auf die eingetretene Genehmigung festlegt. Es erklärt außerdem Selbstbeschaffung und Kostenerstattung.
Allgemeine Information nach bestem Wissen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der jeweils gültige Gesetzestext und Ihr Bescheid.