§ 13 Abs. 3a SGB V · Stand 2026
Modvl XXIX · Fiktion

Der Kassen-Frist-Check.

Der schärfste unbekannte Paragraph der Krankenversicherung: Wer zu lange rechnet, hat genehmigt. Drei Wochen, fünf mit Gutachten, danach gilt Ihr Antrag kraft Gesetzes als bewilligt.

Ihr Antrag

Name und Anschrift werden automatisch aus Ihrem Dossier übernommen. Hinterlegen Sie diese einmalig im Dossier-Tab (oben rechts), alles bleibt nur lokal auf Ihrem Gerät.

Fristberechnung vereinfacht ab Antragseingang; maßgeblich sind Zugang und etwaige schriftliche Mitteilungen der Kasse. Bei hohen Beträgen vor der Selbstbeschaffung beraten lassen (Sozialverband, Beratungshilfe). Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, erfolgen aber ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; Ergebnisse sind unverbindliche Näherungen. Verbindlich sind allein Gesetz und die Entscheidung der zuständigen Stelle im Einzelfall.
Quaestiones

Häufige Fragen

Genehmigungsfiktion-Rechner (Krankenkasse)

Was passiert, wenn die Krankenkasse nicht rechtzeitig entscheidet?

Entscheidet die Kasse nicht innerhalb von drei Wochen, gilt die Leistung als genehmigt (§ 13 Abs. 3a SGB V). Mit Einschaltung des Medizinischen Dienstes sind es fünf Wochen.

Was ist die Genehmigungsfiktion?

Sie bedeutet, dass ein Antrag bei Fristüberschreitung automatisch als bewilligt gilt. Der Rechner prüft taggenau, ob die Fiktion eingetreten ist.

Wie setze ich die Genehmigungsfiktion durch?

Das Modul erstellt ein Schreiben, das die Kasse auf die eingetretene Genehmigung festlegt. Es erklärt außerdem Selbstbeschaffung und Kostenerstattung.

Zuletzt aktualisiert: Quellen: SGB V · gesetze-im-internet.de

Allgemeine Information nach bestem Wissen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der jeweils gültige Gesetzestext und Ihr Bescheid.