Ein Freibetrag ist Geld, das Ihnen bleibt, vor Steuer, vor Anrechnung, vor Pfändung. Wer seine Freibeträge kennt, verschenkt nichts. Diese Tafel sammelt die wichtigsten, Stand 2026, jede mit ihrer Quelle und dem Modul, das damit rechnet.
Diese Beträge zieht das Finanzamt ab, bevor überhaupt Steuer entsteht, viele automatisch, manche nur auf Antrag.
Der Schwerbehindertenausweis ist auch ein Steuerdokument. Der Pauschbetrag steigt mit dem Grad der Behinderung (GdB), hier die Eckpunkte; die Zwischenstufen sind gestaffelt.
Wer aufstockt oder Vermögen hat, verschenkt hier am häufigsten Geld. Der Erwerbstätigen-Freibetrag ist gestaffelt, vom Brutto bleibt ein Teil anrechnungsfrei:
Bei einer Kontopfändung schützt der Grundfreibetrag auf dem Pfändungsschutzkonto Ihr Existenzminimum automatisch. Unterhaltspflichten erhöhen ihn, mit Bescheinigung. Werte ab 1. Juli 2026:
Bis 30. Juni 2026 liegt der Grundfreibetrag bei 1.559,99 €. Jedes Girokonto muss auf Ihr Verlangen binnen vier Geschäftstagen in ein P-Konto umgewandelt werden (§ 850k ZPO). Sozialleistungen und Kindergeld auf dem Konto sind zusätzlich geschützt.
Zwei Bereiche, in denen Freibeträge oft den Unterschied zwischen „kein Anspruch“ und Auszahlung machen, und in denen man sie aktiv geltend machen muss.