EStG · KraftStG · Stand 2026
Modvl XXIV · Steuer

Der Behinderten-Steuerrechner.

Der Ausweis ist auch ein Steuerdokument. Hier steht, was GdB und Merkzeichen jährlich bringen, und wie das Geld monatlich aufs Konto kommt statt erst mit dem Steuerbescheid.

Ihre Feststellung

Ihre Steuer-Tafel

Behinderten-Pauschbetrag bei GdB 50 (§ 33b EStG)1.140 €
Steuerfrei gestelltes Einkommen gesamt1.140 €
Geschätzte Steuerersparnis im Jahr (Grundtarif, ohne Soli/Kirchensteuer)≈ 327 €
Das sind monatlich≈ 27 €
Ohne die Merkzeichen aG/H/Bl (Befreiung) bzw. G/Gl (50 %) gibt es keine Kfz-Steuer-Vergünstigung, die Pauschbeträge oben gelten trotzdem.
Monatlich statt jährlich: Mit dem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung trägt das Finanzamt den Pauschbetrag als Freibetrag ein, das Geld kommt dann sofort mit jedem Gehalt. Und: Der Pauschbetrag gilt rückwirkend ab dem Feststellungsdatum, auch für noch offene Steuerjahre.
Schätzung nach Einkommensteuer-Grundtarif 2026, ohne Splitting, Soli und Kirchensteuer; die Fahrtkostenpauschale unterliegt der zumutbaren Belastung. Verbindlich ist der Steuerbescheid. Keine Steuerberatung. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, erfolgen aber ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; Ergebnisse sind unverbindliche Näherungen. Verbindlich sind allein Gesetz und die Entscheidung der zuständigen Stelle im Einzelfall.
Quaestiones

Häufige Fragen

Behinderten-Pauschbetrag-Rechner

Wie hoch ist der Behindertenpauschbetrag?

Der Pauschbetrag steigt mit dem GdB gestaffelt an und ist mit den Merkzeichen H, Bl oder TBl am höchsten. Der Rechner verrechnet ihn mit Ihrem Einkommen.

Welche Steuervorteile bringt ein GdB?

Neben dem Pauschbetrag gibt es eine Fahrtkostenpauschale, einen Pflege-Pauschbetrag für Angehörige und Vorteile bei der Kfz-Steuer. Das Modul zeigt die Ersparnis als Monatsbetrag.

Bin ich mit Behinderung von der Kfz-Steuer befreit?

Je nach Merkzeichen ist die Kfz-Steuer ganz erlassen oder halbiert. Der Rechner prüft, welche Variante in Ihrem Fall gilt.

Zuletzt aktualisiert: Quellen: EStG, KraftStG · gesetze-im-internet.de

Allgemeine Information nach bestem Wissen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der jeweils gültige Gesetzestext und Ihr Bescheid.