SGB II · WoGG · BKGG · Stand 2026
Modvl XIX · Gesamtcheck

Was steht mir zu?

Einmal eintragen, alles prüfen: Der Gesamtcheck rechnet Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und Bürgergeld gleichzeitig, und zeigt, welcher Weg mehr bringt.

Ein Formular für alles

Ihre Ansprüche, sortiert

Unverbindliche Erstschätzung. Jede Karte führt ins Detail-Modul mit dem vollen Rechenweg.

Kinderzuschlag
≈ 297 €
Prüfen lohnt, bis 297 €
Kindergeld
≈ 259 €
Fester Anspruch
Bürgergeld
≈ 159 €
Anspruch möglich
Wohngeld
Eher nicht
Der Jobcenter-freie Weg gewinnt: Wohngeld plus Kinderzuschlag bringen zusammen bis zu 297 €, mehr als das Bürgergeld (159 €). Gleiche Hilfe, weniger Bürokratie, kein Vermögens-Striptease.
1
Obendrauf, fast automatisch
Mit KiZ- oder Bürgergeld-Bescheid kommen Bildungspaket, Kita-Gebührenbefreiung und Rundfunkbeitrag-Befreiung, nicht vergessen abzuholen.
2
Alleinerziehend: Steuerklasse II
Der Entlastungsbetrag (4.260 € + 240 € je weiterem Kind) gehört auf die Lohnsteuerkarte, wirkt sofort im Netto.
3
Reihenfolge der Anträge
Wohngeld und KiZ zuerst, das Jobcenter rechnet sie ohnehin als vorrangig an. Alle Leistungen gelten ab Antragsmonat.
Parallel-Schätzung mit den Rechenkernen der Module III, VI und X (Stand 2026). Mehrbedarfe, Vermögens- und Einzelfallprüfung bleiben außen vor, die Detail-Module und die Behörden rechnen verbindlich. Keine Rechtsberatung. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, erfolgen aber ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; Ergebnisse sind unverbindliche Näherungen. Verbindlich sind allein Gesetz und die Entscheidung der zuständigen Stelle im Einzelfall.
Quaestiones

Häufige Fragen

Gesamtanspruchs-Check (Was steht mir zu?)

Welche Sozialleistungen stehen mir zu?

Mit einem Formular prüft der Gesamtcheck Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und Bürgergeld zugleich. Die Ansprüche werden nach Höhe sortiert dargestellt.

Bekomme ich Wohngeld oder Bürgergeld?

Der Check vergleicht den jobcenterfreien Weg aus Wohngeld und Kinderzuschlag mit dem Bürgergeld. So sehen Sie, welche Kombination mehr bringt.

Muss ich jede Leistung einzeln berechnen?

Nein, Sie tragen Haushalt, Miete und Einkommen nur einmal ein. Von dort springen Sie bei Bedarf direkt in das passende Detail-Modul.

Zuletzt aktualisiert: Quellen: SGB II, BKGG, WoGG · gesetze-im-internet.de

Allgemeine Information nach bestem Wissen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der jeweils gültige Gesetzestext und Ihr Bescheid.