SGB XII · Stand 2026
Modvl XXXIV · Grundsicherung im Alter

Wenn die Rente nicht reicht.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stockt kleine Renten auf das Existenzminimum auf, über die Hälfte der Berechtigten holt sie sich nie. Eine ehrliche Einschätzung in einer Minute.

Gehören Sie zum Kreis?

Die Unterkunft

Das Einkommen

Die Einschätzung

Gesamtbedarf
1.163 €
Regelbedarf 563 € + Unterkunft 600 €
Anrechenbares Einkommen
0 €
Freibeträge zusammen: 0 €
Mögliche Grundsicherung
≈ 1.163 €
je Monat, vor Einzelfallprüfung

Der Rechenweg

Regelbedarf Alleinstehend563,00 €
Unterkunft & Heizung (soweit angemessen)600,00 €
Gesamtbedarf1.163,00 €
Anrechenbares Einkommen0,00 €
Mögliche Grundsicherung≈ 1.163 €
Grundsicherung · 1.163 €
Ein Antrag beim Sozialamt (Grundsicherungsamt) erscheint aussichtsreich. Anders als beim Bürgergeld gibt es keinen Unterhaltsrückgriff auf Kinder oder Eltern, solange deren Jahreseinkommen unter 100.000 € liegt. Leistungen gibt es ab dem Ersten des Antragsmonats, stellen Sie den Antrag noch in diesem Monat, notfalls formlos.
1
Kein Zugriff auf die Kinder
Der größte Irrtum hält Millionen vom Antrag ab: Unterhaltspflichtige Kinder und Eltern werden erst ab 100.000 € Jahreseinkommen herangezogen (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Darunter erfährt die Familie nichts.
2
Vermögensfreibetrag 10.000 €
Geschützt sind 10.000 € je Person, dazu ein angemessenes Hausgrundstück, ein angemessenes Auto und die Bestattungsvorsorge. Erst darüber zählt Vermögen.
3
Grundrente belohnt lange Beitragsjahre
Mit 33 Jahren Grundrentenzeiten bleiben bis zu 281,50 € der Rente anrechnungsfrei, Pflichtbeiträge, Kindererziehung und Pflegezeiten zählen mit.
4
Antrag wirkt ab Monatsbeginn
Die Leistung beginnt am Ersten des Monats, in dem der Antrag eingeht (§ 44 SGB XII), nicht rückwirkend. Jeder verschobene Monat ist verlorenes Geld.
Vereinfachte Schätzung mit den Regelbedarfsstufen 2026 (Stufe 1: 563 €, Stufe 2: 506 €) und den Freibeträgen nach §§ 82, 82a SGB XII. Weitere Mehrbedarfe, die Angemessenheitsgrenzen der Unterkunft und Besonderheiten des Einzelfalls bleiben außen vor. Verbindlich entscheidet der Grundsicherungsträger. Keine Rechtsberatung. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, erfolgen aber ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; Ergebnisse sind unverbindliche Näherungen. Verbindlich sind allein Gesetz und die Entscheidung der zuständigen Stelle im Einzelfall.

Mehr holen, was viele liegen lassen

Haken Sie an, was zutrifft, darunter erscheint, was Sie dadurch zusätzlich bekommen oder veranlassen sollten.

Hinweise nach SGB XII, Stand 2026, Orientierung, keine Rechtsberatung. Höhe und Anerkennung entscheidet der Grundsicherungsträger im Einzelfall. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, erfolgen aber ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; Ergebnisse sind unverbindliche Näherungen. Verbindlich sind allein Gesetz und die Entscheidung der zuständigen Stelle im Einzelfall.
Quaestiones

Häufige Fragen

Grundsicherung im Alter: Rechner

Was ist Grundsicherung im Alter?

Sie stockt kleine Renten im Rentenalter auf das Existenzminimum auf und wird beim Sozialamt beantragt. Der Rechner ermittelt Bedarf, Freibeträge und möglichen Anspruch.

Müssen meine Kinder für die Grundsicherung zahlen?

Ein Rückgriff auf Kinder erfolgt erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro. Die verbreitete Angst davor hält viele unnötig vom Antrag ab.

Wird meine Rente auf die Grundsicherung angerechnet?

Die Rente wird angerechnet, für langjährige Versicherte gilt aber ein Grundrentenfreibetrag. Der Rechner berücksichtigt diesen Freibetrag automatisch.

Zuletzt aktualisiert: Quellen: SGB XII · gesetze-im-internet.de

Allgemeine Information nach bestem Wissen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der jeweils gültige Gesetzestext und Ihr Bescheid.