Inkasso lebt von Angst und von der Hoffnung, dass niemand nachrechnet. Drei Fragen entscheiden alles: Stimmt die Forderung? Ist sie verjährt? Und stimmen die Kosten?
Name und Anschrift werden automatisch aus Ihrem Dossier übernommen. Hinterlegen Sie diese einmalig im Dossier-Tab (oben rechts), alles bleibt nur lokal auf Ihrem Gerät.
Die hier erzeugten Schreiben sind unverbindliche Mustervorlagen zur Selbsthilfe und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Prüfen Sie jedes Schreiben vor dem Versand inhaltlich, passen Sie es an Ihre Situation an und ergänzen Sie fehlende Angaben. Für Fristen ist allein das Datum auf Ihrem Bescheid maßgeblich. Die Nutzung erfolgt in eigener Verantwortung; eine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Erfolg ist ausgeschlossen.
[Vorname Nachname] [Straße · PLZ Ort] [Inkassounternehmen] · Az. [Aktenzeichen] Einrede der Verjährung Sehr geehrte Damen und Herren, die geltend gemachte Forderung stammt nach Ihren eigenen Angaben aus dem Jahr 2021. Die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§§ 195, 199 BGB) ist damit zum 31.12.2024 abgelaufen. Ich erhebe hiermit ausdrücklich die Einrede der Verjährung und werde auf die Forderung keine Zahlung leisten. Weitere Mahnungen bitte ich zu unterlassen; eine Bonitätsmeldung einer verjährten, bestrittenen Forderung wäre unzulässig. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift]
Unverbindliche Mustervorlage zur Selbsthilfe, vor dem Versand inhaltlich prüfen, an Ihren Einzelfall anpassen und Platzhalter ersetzen. Die Verwendung erfolgt in eigener Verantwortung; Angaben ohne Gewähr.
Inkasso-Schreiben
Nein, prüfen Sie zuerst, ob die Forderung berechtigt, belegt und nicht verjährt ist. Das Modul führt durch die drei entscheidenden Fragen.
Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre zum Jahresende, danach können Sie die Einrede der Verjährung erheben. Das Modul liefert dafür ein Musterschreiben.
Inkassokosten sind gesetzlich gedeckelt und oft überhöht. Das Modul hilft, Belege und Kosten anzufordern, und warnt vor der kurzen Frist beim Mahnbescheid.
Allgemeine Information nach bestem Wissen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der jeweils gültige Gesetzestext und Ihr Bescheid.