Die Privatinsolvenz endet seit der Reform nach drei Jahren mit der Restschuldbefreiung, unabhängig von der Quote. Der Wegweiser zeigt den Weg dorthin, je nachdem, wo Sie gerade stehen.
Haken Sie an, was zutrifft, darunter erscheint, was Sie dadurch zusätzlich bekommen oder veranlassen sollten.
Privatinsolvenz-Wegweiser
Seit der Reform endet das Verfahren nach drei Jahren mit der Restschuldbefreiung, unabhängig von der getilgten Summe. Der Wegweiser ordnet ein, wo Sie gerade stehen.
Vor dem Gericht steht ein Pflichtversuch der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern. Der Wegweiser erklärt den Weg in fünf Schritten.
Die Verfahrenskosten können nach § 4a InsO gestundet werden, wenn das Geld fehlt. Eine kostenlose Schuldnerberatung begleitet das Verfahren.
Allgemeine Information nach bestem Wissen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der jeweils gültige Gesetzestext und Ihr Bescheid.