Zum 1. Juli 2026 treten im Sozialrecht mehrere Änderungen in Kraft: eine kräftige Rentenerhöhung, das neue Grundsicherungsgeld, härtere Sanktionen und ein neues Schonvermögen. Hier der Überblick, jeweils mit dem passenden Rechner.
Die gesetzlichen Renten steigen zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent. Der aktuelle Rentenwert klettert von 40,79 auf 42,52 Euro je Entgeltpunkt. 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner bekommen automatisch mehr, ein Antrag ist nicht nötig.
Das Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung, die Geldleistung heißt Grundsicherungsgeld. Die Regelsätze bleiben zunächst gleich (Alleinstehende 563 Euro plus Kosten der Unterkunft). Wer bereits im Bezug ist, muss keinen neuen Antrag stellen und behält den Ansprechpartner beim Jobcenter.
Die einjährige Vermögens-Karenzzeit entfällt. Das geschützte Vermögen richtet sich jetzt nach dem Alter: 5.000 Euro bis 30 Jahre, 10.000 ab 31, 12.500 ab 41 und 20.000 Euro ab 51 Jahren, je Person. Die frühere 40.000-Euro-Grenze im ersten Jahr gibt es nicht mehr, auch nicht für laufende Fälle.
Bei einer erheblichen Pflichtverletzung sind jetzt schon beim ersten Mal 30 Prozent Kürzung möglich, die alte Staffel von 10, 20 und 30 Prozent entfällt. Bei Meldeversäumnissen greift ein Eskalationsmodell bis hin zur vollständigen Streichung der Leistung, wenn drei Termine in Folge ohne wichtigen Grund versäumt werden.
Beim Grundsicherungsgeld gilt wieder ein Vermittlungsvorrang, Arbeit geht vor längerer Qualifizierung, besonders für unter 30-Jährige. Die Pflegemindestlöhne steigen (Pflegehilfskräfte 16,52 Euro, qualifizierte 17,80 Euro, Fachkräfte 21,03 Euro je Stunde). Die Minijob-Grenze bleibt 2026 bei 603 Euro.
Was ändert sich zum 1. Juli 2026?
Die Renten steigen um 4,24 Prozent, das Bürgergeld wird zum Grundsicherungsgeld, die Sanktionen werden verschärft und das Schonvermögen wird ab dem ersten Tag altersgestaffelt geprüft. Die Seite erklärt jede Änderung mit passendem Rechner.
Die gesetzlichen Renten steigen zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent, der aktuelle Rentenwert steigt von 40,79 auf 42,52 Euro. Die Erhöhung erfolgt automatisch.
Ja. Zum 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld zur neuen Grundsicherung, die Geldleistung heißt Grundsicherungsgeld. Die Regelsätze bleiben zunächst unverändert.
Die einjährige Karenzzeit entfällt. Geschützt ist ein altersgestaffelter Freibetrag von 5.000 bis 20.000 Euro je Person, die frühere 40.000-Euro-Grenze gibt es nicht mehr.
Allgemeine Information nach bestem Wissen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der jeweils gültige Gesetzestext und Ihr Bescheid.