SGB I · SGB IX · Stand 2026
Modvl XXIII · Lotse

Der Zuständigkeits-Lotse.

Die teuerste Frage des Sozialrechts ist die nach der richtigen Tür. Der Lotse beantwortet sie für 15 Anliegen, und führt dann zu den amtlichen Suchdiensten, die ihre Adressen selbst aktuell halten.

Worum geht es?

Zuständig ist

Das Jobcenter.

Zuständig ist das Jobcenter an Ihrem Wohnort. Dahinter stecken zwei Bauarten: meist eine gemeinsame Einrichtung von Arbeitsagentur und Kommune, in rund 100 Kreisen und Städten eine rein kommunale Behörde („Optionskommune“, dann läuft alles über den Landkreis oder die Stadt, auch wenn „Jobcenter“ draufsteht). Für Sie ändert das nichts am Anspruch, nur am Briefkopf.

Gut vorbereitet
Ausweis und Mietvertrag mit Nebenkosten
Kontoauszüge der letzten Monate aller Haushaltsmitglieder
Einkommensnachweise (Lohn, Kindergeld, Unterhalt)
Der Antrag wirkt auf den Monatsersten zurück, erst formlos stellen, dann Unterlagen nachreichen
Der amtliche Weg
Behördenfinder des Bundes

Die Encyclopedia führt bewusst keine eigenen Adresslisten: Die amtlichen Suchdienste der Träger sind immer aktueller, als es eine Kopie je wäre.

Die wichtigste Regel, falls Sie doch an der falschen Tür klopfen (§ 16 SGB I): Anträge auf Sozialleistungen nimmt jeder Sozialleistungsträger und jede Gemeinde entgegen. Die unzuständige Stelle muss den Antrag unverzüglich weiterleiten, und er gilt als an dem Tag gestellt, an dem er bei der ersten Stelle einging. Eine falsche Adresse kostet also Zeit, aber niemals die Frist.
Zuständigkeiten nach Bundes- und Landesrecht, Stand 2026, im Detail können Kommunen abweichend organisieren. Verbindlich ist die Auskunft der jeweiligen Behörde; die verlinkten amtlichen Suchdienste werden von den Trägern selbst gepflegt. Keine Rechtsberatung. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, erfolgen aber ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; Ergebnisse sind unverbindliche Näherungen. Verbindlich sind allein Gesetz und die Entscheidung der zuständigen Stelle im Einzelfall.
Quaestiones

Häufige Fragen

Behörden-Lotse (Zuständigkeit)

Welche Behörde ist für mein Anliegen zuständig?

Der Lotse nennt für 15 häufige Anliegen die richtige Stelle in Klartext. Er führt anschließend zu den amtlichen Suchdiensten, die ihre Adressen selbst aktuell halten.

Was passiert, wenn ich beim falschen Amt beantrage?

Nach § 16 SGB I wahrt auch der Antrag bei der falschen Stelle die Frist, die Behörde muss ihn weiterleiten. Trotzdem kostet der Umweg oft wertvolle Zeit.

Heißen die Behörden in jedem Bundesland gleich?

Nein, viele Stellen tragen je nach Land andere Namen, etwa das ZBFS in Bayern. Der Lotse weist auf die wichtigsten Landes-Besonderheiten hin.

Wer prüft, ob ich scheinselbstständig bin?

Die Statusfeststellung übernimmt die Deutsche Rentenversicherung (Clearingstelle). Wer überwiegend für einen Auftraggeber arbeitet, sollte sie früh anstoßen, um Nachzahlungen wegen Scheinselbstständigkeit zu vermeiden.

Zuletzt aktualisiert: Quellen: SGB I, SGB IX · gesetze-im-internet.de

Allgemeine Information nach bestem Wissen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der jeweils gültige Gesetzestext und Ihr Bescheid.