SGB II · WoGG · EStG · Stand 2026
Modvl XX · Mehrverdienst

Lohnt sich Mehrarbeit?

Der Schieberegler beantwortet die ehrlichste Frage des Sozialstaats: Von jedem Euro mehr, wie viel kommt unten an, nach Steuern, Abgaben und Leistungskürzung?

Ihre Situation

Das ehrliche Ergebnis

Von jedem Euro bleiben
0 Cent
0 € von 400 € Mehr-Brutto
Neues Netto gesamt
1.237 €
statt bisher 949 €
Mehrverdienst brutto400,00 €
Steuern & Sozialabgaben auf den Zuwachs111,96 €
Netto-Zuwachs288,04 €
Bürgergeld-Kürzung (nach Freibetrag)288,04 €
Bleibt wirklich im Portemonnaie0,00 €
Steuern & Abgaben · 112 €Bürgergeld-Kürzung · 288 €
Die Transferfalle schnappt zu: Von diesem Zuwachs bleibt kaum etwas. Oft hilft ein größerer Sprung (über die Bedürftigkeit hinaus) mehr als ein kleiner, der Gesamtcheck (Modul XIX) zeigt, wo die Schwelle liegt.
Modellrechnung mit Lohnsteuer-Näherung, pauschalen Sozialabgaben und den Anrechnungsregeln von SGB II und WoGG (Stand 2026). Kinderzuschlag und Einzelfälle bleiben außen vor. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, erfolgen aber ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; Ergebnisse sind unverbindliche Näherungen. Verbindlich sind allein Gesetz und die Entscheidung der zuständigen Stelle im Einzelfall.
Quaestiones

Häufige Fragen

Zuverdienst-Rechner

Lohnt es sich, im Bürgergeld mehr zu arbeiten?

Durch Anrechnung und Abgaben bleibt von zusätzlichem Brutto oft nur ein kleiner Teil. Der Simulator zeigt am Schieberegler, was real von jedem Euro mehr übrig bleibt.

Wie viel darf ich im Bürgergeld dazuverdienen?

Es gelten gestaffelte Freibeträge, oberhalb derer das Einkommen angerechnet wird. Das Modul rechnet die Freibetrags-Staffel für Ihren Fall durch.

Was ist die Transferentzugsrate?

Sie beschreibt, wie viel von zusätzlichem Einkommen durch sinkende Leistungen wieder verloren geht. Der Simulator weist die Behaltquote in Cent je Euro aus.

Zuletzt aktualisiert: Quellen: SGB II, EStG, WoGG · gesetze-im-internet.de

Allgemeine Information nach bestem Wissen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der jeweils gültige Gesetzestext und Ihr Bescheid.