SGB V · VI · IX · Stand 2026
Modvl XII · Rehabilitation

Der Reha-Wegweiser.

Drei Träger, ein Dschungel an Zuständigkeiten, zwei Fragen genügen, um den richtigen Antragsweg zu finden.

Zwei Fragen

Ihr Weg

Zuständiger Träger
Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Antrag G0100 plus ärztlicher Befundbericht, Grundsatz: Reha vor Rente. Die DRV zahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist und 15 Jahre Wartezeit oder 6 Pflichtbeitragsmonate in den letzten 2 Jahren vorliegen.
Nach Krankenhausaufenthalt geht es schneller: Die Anschlussheilbehandlung (AHB) organisiert der Sozialdienst der Klinik direkt.
1
Wunsch- und Wahlrecht
Sie dürfen eine Wunschklinik nennen (§ 8 SGB IX), der Träger muss berechtigten Wünschen entsprechen. Begründung beilegen!
2
Erst ablehnen ist System
Viele Reha-Anträge werden zunächst abgelehnt. Binnen eines Monats widersprechen, Modul IV liefert das Schreiben, die Erfolgsquoten sind gut.
3
Falscher Träger? Egal.
Ein beim falschen Träger gestellter Antrag muss binnen 14 Tagen weitergeleitet werden, die Frist bleibt gewahrt.
4
Übergangsgeld sichern
Während der DRV-Reha gibt es Übergangsgeld statt Krankengeld; die Zuzahlung beträgt höchstens 10 € täglich, oft befreit.
Orientierungshilfe zu Zuständigkeit und Antragsweg, der Einzelfall (Unfallfolgen → Unfallversicherung, Beamte → Beihilfe) kann abweichen. Keine Rechtsberatung. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, erfolgen aber ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; Ergebnisse sind unverbindliche Näherungen. Verbindlich sind allein Gesetz und die Entscheidung der zuständigen Stelle im Einzelfall.

Mehr als die Kur, was zur Reha noch dazugehört

Haken Sie an, was zutrifft, darunter erscheint, was Sie dadurch zusätzlich bekommen oder veranlassen sollten.

Hinweise nach SGB VI/IX, Stand 2026, Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet der Reha-Träger. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, erfolgen aber ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; Ergebnisse sind unverbindliche Näherungen. Verbindlich sind allein Gesetz und die Entscheidung der zuständigen Stelle im Einzelfall.
Quaestiones

Häufige Fragen

Reha-Wegweiser

Wer zahlt meine Reha?

Je nach Ziel ist die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder die Unfallversicherung zuständig. Der Wegweiser ordnet Ihren Fall dem richtigen Träger zu.

Wie beantrage ich eine medizinische Reha?

Sie stellen den Antrag beim zuständigen Träger, meist mit ärztlicher Befürwortung. Das Modul begleitet Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren.

Was tun, wenn die Reha abgelehnt wird?

Gegen die Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ein passendes Widerspruchs-Muster liegt im Modul bereit.

Zuletzt aktualisiert: Quellen: SGB V, SGB VI, SGB IX · gesetze-im-internet.de

Allgemeine Information nach bestem Wissen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der jeweils gültige Gesetzestext und Ihr Bescheid.