Drei Träger, ein Dschungel an Zuständigkeiten, zwei Fragen genügen, um den richtigen Antragsweg zu finden.
Haken Sie an, was zutrifft, darunter erscheint, was Sie dadurch zusätzlich bekommen oder veranlassen sollten.
Reha-Wegweiser
Je nach Ziel ist die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder die Unfallversicherung zuständig. Der Wegweiser ordnet Ihren Fall dem richtigen Träger zu.
Sie stellen den Antrag beim zuständigen Träger, meist mit ärztlicher Befürwortung. Das Modul begleitet Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren.
Gegen die Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ein passendes Widerspruchs-Muster liegt im Modul bereit.
Allgemeine Information nach bestem Wissen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der jeweils gültige Gesetzestext und Ihr Bescheid.