SGB VI · Stand 2026
Modvl VIII · Rente

Das Rentenlücken-Rechner.

Die Zahl aus Ihrer Renteninformation klingt beruhigend, bis man Inflation, Kasse und Steuer abzieht. Hier steht, was wirklich übrig bleibt.

Aus Ihrer Renteninformation

Nehmen Sie den jährlichen Brief der Rentenversicherung, die Zahl aus der Zeile künftige Regelaltersrente (mittlere Hochrechnung).

Die ehrliche Rechnung

Kaufkraft in heutigen Euro
937 €
nach 27 Jahren bei 2 % Inflation jährlich
Davon netto
≈ 797 €
nach Kranken-/Pflegeversicherung der Rentner und moderater Besteuerung
Monatliche Lücke
1.403 €
zum Wunsch-Netto
Um diese Lücke ~22 Rentenjahre zu schließen, braucht es rund 370.452 € Kapital zum Rentenbeginn, bei 4 % Rendite entspricht das einer Sparrate von etwa 656 € im Monat, je früher, desto weniger.
1
Kontenklärung beantragen
Fehlende Zeiten (Ausbildung, Kindererziehung, Krankheit) kosten bares Geld. Die Klärung ist kostenlos, Formular V0100 bei der DRV.
2
Kindererziehungszeiten prüfen
Bis zu 3 Rentenpunkte je Kind, rund 120 € Monatsrente, werden nur auf Antrag dem richtigen Elternteil zugeordnet.
3
Ausgleichszahlungen ab 50
Wer früher in Rente will, kann Abschläge per Sonderzahlung ausgleichen, steuerlich oft hochattraktiv, Auskunft V0210 anfordern.
4
Die Hochrechnung versteht Annahmen
Ihre Renteninformation unterstellt Beiträge wie bisher bis 67. Teilzeit, Lücken oder Selbstständigkeit verändern alles, jährlich neu prüfen.
Modellrechnung mit pauschalen Annahmen (2 % Inflation, ~15 % Abzüge auf die Rente, 22 Bezugsjahre, 4 % Anlagerendite). Keine Anlage- oder Steuerberatung, für verbindliche Auskünfte: kostenlose Beratung der Deutschen Rentenversicherung. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, erfolgen aber ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; Ergebnisse sind unverbindliche Näherungen. Verbindlich sind allein Gesetz und die Entscheidung der zuständigen Stelle im Einzelfall.

Die Rentenarten im Überblick

Welche Rente ab wann, und unter welchen Voraussetzungen.

Regelaltersrente
Ab 67 (Jahrgänge 1964 und jünger), abschlagsfrei. Voraussetzung: nur 5 Jahre Wartezeit, die erreicht fast jeder.
Altersrente für langjährig Versicherte
Ab 63 mit 35 Versicherungsjahren möglich, aber mit Abschlag von 0,3 % je vorgezogenem Monat (dauerhaft, bis zu 14,4 %).
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Mit 45 Beitragsjahren abschlagsfrei rund zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze, Kindererziehung und Pflege zählen mit.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Mit GdB von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahren: zwei Jahre früher abschlagsfrei, noch früher mit geringeren Abschlägen, einer der wertvollsten Nachteilsausgleiche.
Erwerbsminderungsrente
Wer aus gesundheitlichen Gründen keine 3 Stunden täglich arbeiten kann, erhält die volle, bei 3 bis unter 6 Stunden die halbe EM-Rente. Voraussetzung: 5 Jahre Versicherung und 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren. Es gilt: Reha vor Rente, Modul XII zeigt den Weg.
Grundrente
Zuschlag bei mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten und unterdurchschnittlichem Verdienst, wird automatisch geprüft, kein Antrag nötig. Dieselben 33 Jahre öffnen auch den Wohngeld-Freibetrag (Modul X).

Checkliste: Der Rentenantrag

1
Konto klären, Jahre vorher
Lücken im Versicherungsverlauf (Ausbildung, Kindererziehung, Krankheit, Ausland) kosten Rente. Kontenklärung mit Formular V0100 anstoßen, kostenlos und je früher, desto besser.
2
Rentenauskunft ab 55 prüfen
Ab 55 kommt alle drei Jahre die ausführliche Rentenauskunft, sie zeigt verbindlicher als die Renteninformation, welche Rentenart wann möglich ist.
3
Antrag 3 Monate vor Rentenbeginn
Altersrente mit Formular R0100, online mit eID, telefonisch terminiert oder in der Beratungsstelle. Zu später Antrag verschiebt den Rentenbeginn; die EM-Rente wirkt höchstens begrenzt zurück.
4
Unterlagen bereitlegen
Ausweis, Steuer-ID, IBAN, Krankenversicherungsnachweis, Versicherungsverlauf, Nachweise zu Kindern, Ausbildung und Schwerbehinderung, bei EM-Rente zusätzlich Befundberichte und behandelnde Ärzte.
5
Krankenversicherung der Rentner sichern
Die günstige KVdR setzt voraus, dass Sie in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu 90 % gesetzlich versichert waren, vorab prüfen lassen, sonst drohen freiwillige Beiträge auf alle Einkünfte.
6
Hinzuverdienst kennen
Bei Altersrenten ist der Hinzuverdienst inzwischen unbegrenzt; bei EM-Renten gelten weiterhin Grenzen, vor Jobannahme bei der DRV nachfragen.
7
Bescheid prüfen, Frist wahren
Der Rentenbescheid ist ein Verwaltungsakt: Fehlerhafte Zeiten oder Entgeltpunkte binnen eines Monats per Widerspruch angreifen, Modul IV liefert das Musterschreiben.
Die Beratung der Deutschen Rentenversicherung ist kostenlos und ortsnah (Servicetelefon 0800 1000 4800), für den Antrag dürfen Sie sich auch durch Versichertenberater oder Sozialverbände begleiten lassen.
Übersicht nach SGB VI, Stand 2026. Altersgrenzen und Wartezeiten hängen vom Geburtsjahrgang und Einzelfall ab, verbindlich ist die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung. Keine Rechtsberatung. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, erfolgen aber ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; Ergebnisse sind unverbindliche Näherungen. Verbindlich sind allein Gesetz und die Entscheidung der zuständigen Stelle im Einzelfall.

Rente erhöhen, was viele verschenken

Haken Sie an, was zutrifft, darunter erscheint, was Sie dadurch zusätzlich bekommen oder veranlassen sollten.

Hinweise nach SGB VI, Stand 2026, Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, erfolgen aber ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; Ergebnisse sind unverbindliche Näherungen. Verbindlich sind allein Gesetz und die Entscheidung der zuständigen Stelle im Einzelfall.
Quaestiones

Häufige Fragen

Renten-Rechner

Wie hoch wird meine Rente sein?

Die jährliche Renteninformation nennt den voraussichtlichen Betrag, der Rechner übersetzt ihn in heutige Kaufkraft. So sehen Sie, was real von der Rente übrig bleibt.

Wie groß ist meine Rentenlücke?

Die Lücke ist der Abstand zwischen dem letzten Netto und der späteren Rente, oft größer als gedacht. Das Modul beziffert sie unter Berücksichtigung von Inflation und Abzügen.

Wann kann ich abschlagsfrei in Rente gehen?

Das hängt vom Geburtsjahr und den Versicherungsjahren ab, besonders günstig nach 45 Beitragsjahren. Mit einer Schwerbehinderung ist der frühere Eintritt zusätzlich möglich.

Zuletzt aktualisiert: Quellen: SGB VI · gesetze-im-internet.de

Allgemeine Information nach bestem Wissen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der jeweils gültige Gesetzestext und Ihr Bescheid.