§ 68 SGB VI · Stand 2026
Modvl XLIV · Rentenanpassung

Ihre Rente steigt, um wie viel genau?

Zum 1. Juli 2026 steigen die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent. Geben Sie Ihre heutige Rente ein, der Rechner zeigt den neuen Betrag und das Plus je Monat und Jahr.

Ihre Rente

Ab 1. Juli 2026

Neue Bruttorente
je Monat, ab Juli 2026
Plus je Monat
4,24 Prozent mehr
Plus je Jahr
über zwölf Monate

Der Rechenweg

Aktuelle Bruttorente0,00 €
Rentenanpassung 2026+ 4,24 %
Neue Bruttorente ab Juli0,00 €
Der aktuelle Rentenwert (der Wert eines Entgeltpunkts) steigt von 40,79 auf 42,52 Euro. Vom Bruttoplus gehen noch Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab (zusammen rund 12 Prozent), das Nettoplus fällt also etwas kleiner aus. Die Erhöhung kommt automatisch, ein Antrag ist nicht nötig.
Rentenanpassung zum 1. Juli 2026: plus 4,24 Prozent, aktueller Rentenwert 42,52 Euro (Quelle: Deutsche Rentenversicherung). Vereinfachte Schätzung des Bruttobetrags; das Nettoplus mindert sich um Kranken- und Pflegeversicherung und gegebenenfalls Steuern. Keine Rechtsberatung. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, erfolgen aber ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; Ergebnisse sind unverbindliche Näherungen. Verbindlich sind allein Gesetz und die Entscheidung der zuständigen Stelle im Einzelfall.
Quaestiones

Häufige Fragen

Rentenerhöhung 2026 (Rechner)

Wie viel mehr Rente gibt es ab Juli 2026?

Die gesetzlichen Renten steigen zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent. Der Rechner zeigt aus Ihrer aktuellen Rente den neuen Betrag und das Plus je Monat und Jahr.

Wie hoch ist der aktuelle Rentenwert 2026?

Der aktuelle Rentenwert steigt zum 1. Juli 2026 von 40,79 auf 42,52 Euro je Entgeltpunkt. Dadurch erhöht sich jede gesetzliche Rente um 4,24 Prozent.

Muss ich die Rentenerhöhung beantragen?

Nein, die Rentenanpassung erfolgt automatisch. Sie erhalten eine Rentenanpassungsmitteilung, ein eigener Antrag ist nicht nötig.

Zuletzt aktualisiert: Quellen: SGB VI · gesetze-im-internet.de

Allgemeine Information nach bestem Wissen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der jeweils gültige Gesetzestext und Ihr Bescheid.