§ 12 SGB II · Stand 2026
Modvl XLV · Grundsicherung

Wie viel Erspartes darf ich behalten?

Ab 1. Juli 2026 fällt die einjährige Karenzzeit weg, das geschützte Vermögen richtet sich dann nach dem Alter. Der Rechner zeigt Ihren Freibetrag und was darüber liegt.

Ihre Angaben

Ab 1. Juli 2026

Ihr Schonvermögen
5.000 €
geschützt, nach Ihrem Alter
Über dem Freibetrag
alles geschützt
Früher: Karenzzeit
40.000 €
galt nur im ersten Jahr, entfällt
Die Staffel ab Juli 2026: bis 30 Jahre 5.000 Euro, ab 31 Jahre 10.000 Euro, ab 41 Jahre 12.500 Euro, ab 51 Jahre 20.000 Euro. Der höhere Betrag gilt ab dem Monat, in dem Sie die Altersgrenze erreichen. Die frühere Karenzzeit mit 40.000 Euro Schonvermögen im ersten Jahr entfällt für alle, auch für laufende Fälle.
Neue Grundsicherung ab 1. Juli 2026 (13. SGB-II-Änderungsgesetz): Wegfall der Vermögens-Karenzzeit, altersgestaffelte Freibeträge (5.000 / 10.000 / 12.500 / 20.000 Euro). Vereinfachte Darstellung je Person, ohne Sonderfälle. Verbindlich entscheidet das Jobcenter. Keine Rechtsberatung. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, erfolgen aber ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; Ergebnisse sind unverbindliche Näherungen. Verbindlich sind allein Gesetz und die Entscheidung der zuständigen Stelle im Einzelfall.
Quaestiones

Häufige Fragen

Schonvermögen-Rechner (Grundsicherung 2026)

Wie viel Vermögen darf ich beim Grundsicherungsgeld behalten?

Ab 1. Juli 2026 gilt ein altersgestaffelter Freibetrag: 5.000 Euro bis 30 Jahre, 10.000 ab 31, 12.500 ab 41 und 20.000 Euro ab 51 Jahren, je Person in der Bedarfsgemeinschaft.

Was passiert mit der Vermögens-Karenzzeit?

Die einjährige Karenzzeit mit rund 40.000 Euro Schonvermögen entfällt zum 1. Juli 2026, und zwar für Neu- wie Bestandsfälle. Das Vermögen wird ab dem ersten Tag geprüft.

Zählt mein Eigenheim zum Vermögen?

Ein angemessenes selbst genutztes Hausgrundstück und die Altersvorsorge bleiben geschützt und werden nicht als verwertbares Vermögen angerechnet.

Zuletzt aktualisiert: Quellen: SGB II · gesetze-im-internet.de

Allgemeine Information nach bestem Wissen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der jeweils gültige Gesetzestext und Ihr Bescheid.