Ab 1. Juli 2026 fällt die einjährige Karenzzeit weg, das geschützte Vermögen richtet sich dann nach dem Alter. Der Rechner zeigt Ihren Freibetrag und was darüber liegt.
Schonvermögen-Rechner (Grundsicherung 2026)
Ab 1. Juli 2026 gilt ein altersgestaffelter Freibetrag: 5.000 Euro bis 30 Jahre, 10.000 ab 31, 12.500 ab 41 und 20.000 Euro ab 51 Jahren, je Person in der Bedarfsgemeinschaft.
Die einjährige Karenzzeit mit rund 40.000 Euro Schonvermögen entfällt zum 1. Juli 2026, und zwar für Neu- wie Bestandsfälle. Das Vermögen wird ab dem ersten Tag geprüft.
Ein angemessenes selbst genutztes Hausgrundstück und die Altersvorsorge bleiben geschützt und werden nicht als verwertbares Vermögen angerechnet.
Allgemeine Information nach bestem Wissen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der jeweils gültige Gesetzestext und Ihr Bescheid.