SGB II · Stand 2026
Sozialgesetzbuch · Buch II

SGB II Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

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Zufällig herausgegriffen
§ 44e
Meinungsverschiedenheit über Weisungszuständigkeit

Konfliktregel zwischen den Trägern.

153 von 153 Paragraphen

Fördern & Fordern
§ 1
Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Zweck des Bürgergeldes: das Existenzminimum sichern und Menschen helfen, ihren Lebensunterhalt wieder selbst zu verdienen.

Originaltext, § 1 SGB II
§ 2
Grundsatz des Forderns

Wer Bürgergeld bekommt, soll aktiv mitwirken, eigene Möglichkeiten nutzen und an der Eingliederung mitarbeiten.

Originaltext, § 2 SGB II
§ 3
Leistungsgrundsätze

Die Hilfe richtet sich nach dem konkreten Bedarf; Eingliederung in Arbeit hat Vorrang, besonders bei jungen Menschen.

Originaltext, § 3 SGB II
§ 4
Leistungsformen

Bürgergeld gibt es als Geld, als Sachleistung und als Dienstleistung (z. B. Beratung, Vermittlung).

Originaltext, § 4 SGB II
§ 5
Verhältnis zu anderen Leistungen

Vorrangige Leistungen wie Wohngeld oder Kindergeld gehen vor; das Jobcenter zahlt nur, was darüber hinaus nötig ist.

Originaltext, § 5 SGB II
§ 6
Träger der Grundsicherung

Zuständig sind die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen, meist gemeinsam im Jobcenter.

Originaltext, § 6 SGB II
§ 6a
Zugelassene kommunale Träger

Manche Kreise/Städte führen das Jobcenter allein (Optionskommune); hier wird die Zulassung geregelt.

Originaltext, § 6a SGB II
§ 6b
Rechtsstellung der kommunalen Träger

Rechte, Pflichten und Finanzierung der zugelassenen kommunalen Träger.

Originaltext, § 6b SGB II
§ 6c
Personalübergang

Was mit dem Personal passiert, wenn die Trägerschaft wechselt.

Originaltext, § 6c SGB II
§ 6d
Jobcenter

Legt offiziell den Namen Jobcenter für die gemeinsame Einrichtung fest.

Originaltext, § 6d SGB II
Anspruch & Bedürftigkeit
§ 7
Leistungsberechtigte

Bürgergeld bekommt, wer 15 bis zur Altersgrenze alt, erwerbsfähig, hilfebedürftig ist und gewöhnlich in Deutschland lebt. Auch die Bedarfsgemeinschaft zählt mit.

Originaltext, § 7 SGB II
§ 7a
Altersgrenze

Bis zu welchem Alter man Bürgergeld statt Grundsicherung im Alter bekommt.

Originaltext, § 7a SGB II
§ 7b
Erreichbarkeit

Man muss fürs Jobcenter erreichbar sein; Ortsabwesenheit nur in Grenzen.

Originaltext, § 7b SGB II
§ 8
Erwerbsfähigkeit

Erwerbsfähig ist, wer mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann.

Originaltext, § 8 SGB II
§ 9
Hilfebedürftigkeit

Hilfebedürftig ist, wer seinen Bedarf nicht aus Einkommen, Vermögen oder von anderen decken kann.

Originaltext, § 9 SGB II
§ 10
Zumutbarkeit

Welche Arbeit zumutbar ist; Ausnahmen nur eng (Kinderbetreuung, Pflege, Gesundheit).

Originaltext, § 10 SGB II
§ 11
Zu berücksichtigendes Einkommen

Welches Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet wird.

Originaltext, § 11 SGB II
§ 11a
Nicht zu berücksichtigendes Einkommen

Welche Einnahmen anrechnungsfrei bleiben (z. B. zweckbestimmte Leistungen, bestimmte Entschädigungen).

Originaltext, § 11a SGB II
§ 11b
Absetzbeträge

Was vom Einkommen abgezogen wird, bevor angerechnet wird: Freibeträge, Versicherungen, Werbungskosten, Erwerbstätigenfreibetrag.

Originaltext, § 11b SGB II
§ 12
Zu berücksichtigendes Vermögen

Welches Vermögen zählt; seit Juli 2026 gilt statt der Karenzzeit ein altersgestaffelter Freibetrag von 5.000 bis 20.000 Euro je Person.

Originaltext, § 12 SGB II
§ 12a
Vorrangige Leistungen

Man muss vorrangige Leistungen (z. B. Rente, Wohngeld) zuerst nutzen, bevor das Jobcenter zahlt.

Originaltext, § 12a SGB II
§ 13
Verordnungsermächtigung

Erlaubt, Details zu Einkommen und Vermögen per Verordnung zu regeln.

Originaltext, § 13 SGB II
Eingliederung in Arbeit
§ 14
Grundsatz des Förderns

Das Jobcenter unterstützt umfassend bei der Eingliederung und benennt eine feste Ansprechperson.

Originaltext, § 14 SGB II
§ 15
Potenzialanalyse und Kooperationsplan

Stärken werden ermittelt und gemeinsam ein Kooperationsplan erstellt (früher Eingliederungsvereinbarung).

Originaltext, § 15 SGB II
§ 15a
Schlichtungsverfahren

Bei Streit über den Kooperationsplan kann eine Schlichtung helfen.

Originaltext, § 15a SGB II
§ 16
Leistungen zur Eingliederung

Welche Förderinstrumente aus dem SGB III auch im Bürgergeld genutzt werden können.

Originaltext, § 16 SGB II
§ 16a
Kommunale Eingliederungsleistungen

Kommunale Hilfen wie Schuldner-, Suchtberatung, psychosoziale Betreuung, Kinderbetreuung.

Originaltext, § 16a SGB II
§ 16b
Einstiegsgeld

Zuschuss bei Aufnahme einer selbstständigen oder sozialversicherten Arbeit, um den Einstieg zu erleichtern.

Originaltext, § 16b SGB II
§ 16c
Eingliederung von Selbständigen

Förderung durch Zuschüsse, Darlehen und Beratung für Selbstständige im Bürgergeld.

Originaltext, § 16c SGB II
§ 16d
Arbeitsgelegenheiten

Die gemeinnützigen Ein-Euro-Jobs.

Originaltext, § 16d SGB II
§ 16e
Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

Lohnkostenzuschuss an Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose einstellen.

Originaltext, § 16e SGB II
§ 16f
Freie Förderung

Spielraum für individuelle, nicht abschließend geregelte Förderungen.

Originaltext, § 16f SGB II
§ 16g
Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit

Eine begonnene Förderung kann weiterlaufen, auch wenn man nicht mehr bedürftig ist.

Originaltext, § 16g SGB II
§ 16h
Förderung schwer erreichbarer junger Menschen

Niedrigschwellige Hilfen für junge Menschen, die sonst nicht erreicht werden.

Originaltext, § 16h SGB II
§ 16i
Teilhabe am Arbeitsmarkt

Langfristig geförderte Beschäftigung (sozialer Arbeitsmarkt) für sehr lange Arbeitslose.

Originaltext, § 16i SGB II
§ 16j
(weggefallen)

Diese Vorschrift gibt es nicht mehr.

Originaltext, § 16j SGB II
§ 16k
Ganzheitliche Betreuung

Intensives Coaching, das alle Lebensbereiche in den Blick nimmt.

Originaltext, § 16k SGB II
§ 17
Einrichtungen und Dienste

Das Jobcenter arbeitet mit Trägern und Diensten zusammen, statt alles selbst zu machen.

Originaltext, § 17 SGB II
§ 18
Örtliche Zusammenarbeit

Zusammenarbeit mit Gemeinden, Kammern und weiteren Stellen vor Ort.

Originaltext, § 18 SGB II
§ 18a
Zusammenarbeit mit der Arbeitsförderung

Abstimmung mit der Arbeitsagentur (SGB III).

Originaltext, § 18a SGB II
§ 18b
Kooperationsausschuss

Bund-Land-Gremium zur Steuerung je Land.

Originaltext, § 18b SGB II
§ 18c
Bund-Länder-Ausschuss

Gremium zur grundsätzlichen Abstimmung zwischen Bund und Ländern.

Originaltext, § 18c SGB II
§ 18d
Örtlicher Beirat

Beirat beim Jobcenter mit Vertretern aus der Region.

Originaltext, § 18d SGB II
§ 18e
Beauftragte für Chancengleichheit

Kümmert sich um Gleichstellung am Arbeitsmarkt.

Originaltext, § 18e SGB II
Bürgergeld & Lebensunterhalt
§ 19
Bürgergeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe

Der zentrale Anspruch: Bürgergeld zum Leben plus Bildungs- und Teilhabeleistungen.

Originaltext, § 19 SGB II
§ 20
Regelbedarf

Der monatliche Pauschalbetrag für den Lebensunterhalt (Essen, Kleidung, Strom usw.), gestaffelt nach Haushalt.

Originaltext, § 20 SGB II
§ 21
Mehrbedarfe

Zuschläge auf den Regelsatz, z. B. für Alleinerziehende, Schwangere oder Warmwasser.

Originaltext, § 21 SGB II
§ 22
Bedarfe für Unterkunft und Heizung

Miete und Heizung werden übernommen, soweit angemessen; im ersten Jahr gilt Bestandsschutz.

Originaltext, § 22 SGB II
§ 22a
Satzungsermächtigung

Erlaubt den Ländern, angemessene Wohnkosten per Satzung zu regeln.

Originaltext, § 22a SGB II
§ 22b
Inhalt der Satzung

Was in einer solchen Satzung stehen muss.

Originaltext, § 22b SGB II
§ 22c
Datenerhebung

Datengrundlage für angemessene Wohnkosten.

Originaltext, § 22c SGB II
§ 23
Besonderheiten bei nicht Erwerbsfähigen

Sonderregeln für nicht erwerbsfähige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, etwa Kinder.

Originaltext, § 23 SGB II
§ 24
Abweichende Erbringung von Leistungen

Einmalige Bedarfe und Darlehen, wenn der Regelsatz im Einzelfall nicht reicht.

Originaltext, § 24 SGB II
§ 24a
(weggefallen)

Diese Vorschrift gibt es nicht mehr.

Originaltext, § 24a SGB II
§ 25
Leistungen bei Reha / Verletztengeld

Sonderfall, wenn parallel medizinische Reha oder Verletztengeld läuft.

Originaltext, § 25 SGB II
§ 26
Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherung

Das Jobcenter übernimmt bzw. bezuschusst die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Originaltext, § 26 SGB II
§ 27
Leistungen für Auszubildende

Eingeschränkte Leistungen für Azubis und Studierende, die meist BAföG/BAB beziehen.

Originaltext, § 27 SGB II
§ 28
Bedarfe für Bildung und Teilhabe

Das Bildungspaket: Schulausflüge, Schulbedarf, Mittagessen, Lernförderung, Vereinsbeitrag.

Originaltext, § 28 SGB II
§ 29
Erbringung der Bildungs- und Teilhabeleistungen

Wie das Bildungspaket ausgezahlt wird, oft per Gutschein oder Direktzahlung.

Originaltext, § 29 SGB II
§ 30
Berechtigte Selbsthilfe

Wer sich nötige Leistungen selbst beschafft, weil das Amt zu spät kommt, kann Erstattung erhalten.

Originaltext, § 30 SGB II
Leistungsminderungen
§ 31
Pflichtverletzungen

Welche Pflichtverletzungen zu einer Leistungsminderung führen können.

Originaltext, § 31 SGB II
§ 31a
Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen

Höhe der Kürzung, gestaffelt nach Pflichtverletzung.

Originaltext, § 31a SGB II
§ 31b
Beginn und Dauer der Minderung

Wann die Kürzung beginnt und wie lange sie gilt (in der Regel ein Monat).

Originaltext, § 31b SGB II
§ 32
Meldeversäumnisse

Kürzung, wenn man einen Termin ohne wichtigen Grund verpasst.

Originaltext, § 32 SGB II
Ersatz & Übergang
§ 33
Übergang von Ansprüchen

Ansprüche gegen Dritte, etwa Unterhalt, gehen auf das Jobcenter über.

Originaltext, § 33 SGB II
§ 34
Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten

Wer die Hilfebedürftigkeit absichtlich oder grob fahrlässig herbeiführt, muss Leistungen ersetzen.

Originaltext, § 34 SGB II
§ 34a
Ersatzansprüche für rechtswidrige Leistungen

Wer zu Unrecht erlangte Leistungen verursacht hat, kann zum Ersatz herangezogen werden.

Originaltext, § 34a SGB II
§ 34b
Erstattung bei Doppelleistungen

Rückforderung, wenn für denselben Zeitraum doppelt gezahlt wurde.

Originaltext, § 34b SGB II
§ 34c
Ersatzansprüche nach sonstigen Vorschriften

Weitere Ersatzansprüche aus anderen Regeln bleiben möglich.

Originaltext, § 34c SGB II
§ 35
(weggefallen)

Diese Vorschrift gibt es nicht mehr.

Originaltext, § 35 SGB II
Verfahren & Zuständigkeit
§ 36
Örtliche Zuständigkeit

Welches Jobcenter zuständig ist, in der Regel nach Wohnort.

Originaltext, § 36 SGB II
§ 36a
Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

Wer die Kosten trägt, wenn jemand in einem Frauenhaus in einer anderen Stadt Schutz sucht.

Originaltext, § 36a SGB II
§ 37
Antragserfordernis

Bürgergeld gibt es nur auf Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück.

Originaltext, § 37 SGB II
§ 38
Vertretung der Bedarfsgemeinschaft

Ein Mitglied kann die ganze Bedarfsgemeinschaft vertreten.

Originaltext, § 38 SGB II
§ 39
Sofortige Vollziehbarkeit

Widerspruch und Klage gegen bestimmte Bescheide haben keine aufschiebende Wirkung.

Originaltext, § 39 SGB II
§ 40
Anwendung von Verfahrensvorschriften

Welche allgemeinen Verfahrensregeln (SGB X) gelten.

Originaltext, § 40 SGB II
§ 40a
Erstattungsanspruch

Erstattung zwischen Trägern in bestimmten Fällen.

Originaltext, § 40a SGB II
§ 41
Berechnung und Bewilligungszeitraum

Bürgergeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt.

Originaltext, § 41 SGB II
§ 41a
Vorläufige Entscheidung

Bei unklarem Einkommen wird vorläufig bewilligt und später endgültig festgesetzt.

Originaltext, § 41a SGB II
§ 42
Fälligkeit, Auszahlung, Unpfändbarkeit

Wann gezahlt wird und dass die Leistung weitgehend pfändungsgeschützt ist.

Originaltext, § 42 SGB II
§ 42a
Darlehen

Regeln für Darlehen des Jobcenters und deren Rückzahlung per Aufrechnung.

Originaltext, § 42a SGB II
§ 43
Aufrechnung

Das Jobcenter kann Rückforderungen begrenzt mit dem laufenden Bürgergeld verrechnen.

Originaltext, § 43 SGB II
§ 43a
Verteilung von Teilzahlungen

Wie Teilzahlungen auf mehrere Forderungen verteilt werden.

Originaltext, § 43a SGB II
§ 44
Veränderung von Ansprüchen

Regeln zu Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen.

Originaltext, § 44 SGB II
§ 44a
Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit

Wie strittige Erwerbsfähigkeit zwischen den Trägern geklärt wird.

Originaltext, § 44a SGB II
§ 44b
Gemeinsame Einrichtung

Das Jobcenter als gemeinsame Einrichtung von Agentur und Kommune.

Originaltext, § 44b SGB II
§ 44c
Trägerversammlung

Das Steuerungsgremium des Jobcenters.

Originaltext, § 44c SGB II
§ 44d
Geschäftsführung

Leitung des Jobcenters.

Originaltext, § 44d SGB II
§ 44e
Meinungsverschiedenheit über Weisungszuständigkeit

Konfliktregel zwischen den Trägern.

Originaltext, § 44e SGB II
§ 44f
Bewirtschaftung von Bundesmitteln

Wie das Jobcenter mit Bundesgeld umgeht.

Originaltext, § 44f SGB II
§ 44g
Zuweisung von Tätigkeiten

Personalzuweisung an die gemeinsame Einrichtung.

Originaltext, § 44g SGB II
§ 44h
Personalvertretung

Mitbestimmung im Jobcenter.

Originaltext, § 44h SGB II
§ 44i
Schwerbehinderten-, Jugend- und Auszubildendenvertretung

Interessenvertretungen im Jobcenter.

Originaltext, § 44i SGB II
§ 44j
Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellung im Jobcenter.

Originaltext, § 44j SGB II
§ 44k
Stellenbewirtschaftung

Verwaltung der Stellen.

Originaltext, § 44k SGB II
§ 45
(weggefallen)

Diese Vorschrift gibt es nicht mehr.

Originaltext, § 45 SGB II
Organisation, Daten, Statistik
§ 46
Finanzierung aus Bundesmitteln

Der Bund trägt die Kosten, mit fester Aufteilung.

Originaltext, § 46 SGB II
§ 47
Aufsicht

Wer das Jobcenter beaufsichtigt.

Originaltext, § 47 SGB II
§ 48
Aufsicht über die kommunalen Träger

Aufsicht über die Optionskommunen.

Originaltext, § 48 SGB II
§ 48a
Vergleich der Leistungsfähigkeit

Kennzahlenvergleich der Jobcenter.

Originaltext, § 48a SGB II
§ 48b
Zielvereinbarungen

Zielvereinbarungen zur Steuerung.

Originaltext, § 48b SGB II
§ 49
Innenrevision

Interne Kontrolle im Jobcenter.

Originaltext, § 49 SGB II
§ 50
Datenübermittlung

Welche Daten zwischen Stellen übermittelt werden.

Originaltext, § 50 SGB II
§ 50a
Speicherung für die Ausbildungsvermittlung

Datenregeln für die Ausbildungsvermittlung.

Originaltext, § 50a SGB II
§ 51
Verarbeitung durch nicht-öffentliche Stellen

Datenregeln, wenn beauftragte Dritte mitarbeiten.

Originaltext, § 51 SGB II
§ 51a
Kundennummer

Vergabe einer Kundennummer.

Originaltext, § 51a SGB II
§ 51b
Verarbeitung durch die Träger

Welche Daten die Jobcenter verarbeiten dürfen.

Originaltext, § 51b SGB II
§ 51c
(weggefallen)

Diese Vorschrift gibt es nicht mehr.

Originaltext, § 51c SGB II
§ 52
Automatisierter Datenabgleich

Abgleich mit anderen Stellen, um Doppelleistungen und Betrug zu erkennen.

Originaltext, § 52 SGB II
§ 52a
Überprüfung von Daten

Plausibilitätsprüfungen der Daten.

Originaltext, § 52a SGB II
§ 53
Statistik

Statistikpflichten der Grundsicherung.

Originaltext, § 53 SGB II
§ 53a
Arbeitslose

Wer statistisch als arbeitslos zählt.

Originaltext, § 53a SGB II
§ 54
(weggefallen)

Diese Vorschrift gibt es nicht mehr.

Originaltext, § 54 SGB II
§ 55
Wirkungsforschung

Erforschung, ob die Instrumente wirken.

Originaltext, § 55 SGB II
Mitwirkung & Sanktionen
§ 56
Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit

Krankmeldung beim Jobcenter.

Originaltext, § 56 SGB II
§ 57
Auskunftspflicht von Arbeitgebern

Arbeitgeber müssen dem Jobcenter Auskunft geben.

Originaltext, § 57 SGB II
§ 58
Einkommensbescheinigung

Arbeitgeber bescheinigen das Einkommen.

Originaltext, § 58 SGB II
§ 59
Meldepflicht

Man muss zu Terminen erscheinen und sich melden (Verweis auf SGB III).

Originaltext, § 59 SGB II
§ 60
Auskunfts- und Mitwirkungspflicht Dritter

Auch Dritte wie Partner, Vermieter oder Banken müssen mitwirken.

Originaltext, § 60 SGB II
§ 61
Auskunftspflichten bei Eingliederung

Auskunftspflichten von Maßnahmeträgern und Arbeitgebern bei Förderungen.

Originaltext, § 61 SGB II
§ 62
Schadenersatz

Wer falsche Angaben macht, haftet auf Schadenersatz.

Originaltext, § 62 SGB II
§ 63
Bußgeldvorschriften

Welche Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld geahndet werden.

Originaltext, § 63 SGB II
§ 63a
(weggefallen)

Diese Vorschrift gibt es nicht mehr.

Originaltext, § 63a SGB II
§ 63b
(weggefallen)

Diese Vorschrift gibt es nicht mehr.

Originaltext, § 63b SGB II
§ 64
Zuständigkeit und Zusammenarbeit gegen Missbrauch

Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch, etwa mit dem Zoll.

Originaltext, § 64 SGB II
Schluss- & Übergangsvorschriften
§ 65
Übergangsregelung Bürgergeld-Einführung

Übergangsregeln zur Einführung des Bürgergeldes.

Originaltext, § 65 SGB II
§ 65a
(weggefallen)

Diese Vorschrift gibt es nicht mehr.

Originaltext, § 65a SGB II
§ 65b
(weggefallen)

Diese Vorschrift gibt es nicht mehr.

Originaltext, § 65b SGB II
§ 65c
(weggefallen)

Diese Vorschrift gibt es nicht mehr.

Originaltext, § 65c SGB II
§ 65d
Übermittlung von Daten

Übergangsregel zur Datenübermittlung.

Originaltext, § 65d SGB II
§ 65e
Übergangsregelung zur Aufrechnung

Übergangsregel zur Aufrechnung.

Originaltext, § 65e SGB II
§ 66
Rechtsänderungen bei Eingliederungsleistungen

Übergangsregel zu geänderten Förderinstrumenten.

Originaltext, § 66 SGB II
§ 66a
Übergangsregelung Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024

Übergangsregel aus dem Haushaltsgesetz 2024.

Originaltext, § 66a SGB II
§ 67
Vereinfachtes Verfahren (COVID-19)

Erleichterter Zugang während der Corona-Pandemie.

Originaltext, § 67 SGB II
§ 68
Abweichende Leistungserbringung in Gemeinschaftsunterkünften

Sonderregel für Menschen in Gemeinschaftsunterkünften.

Originaltext, § 68 SGB II
§ 69
Übergangsregelung Grundrentenfreibetrag

Übergangsregel zum Freibetrag für Grundrentenzeiten.

Originaltext, § 69 SGB II
§ 70
Einmalzahlung (COVID-19)

Einmalige Corona-Zahlung.

Originaltext, § 70 SGB II
§ 71
Kinderfreizeitbonus

Einmaliger Kinderfreizeitbonus aus Anlass der Pandemie.

Originaltext, § 71 SGB II
§ 72
Sofortzuschlag

Sofortzuschlag für Kinder vor Einführung der Kindergrundsicherung.

Originaltext, § 72 SGB II
§ 73
Einmalzahlung Juli 2022

Einmalige Energiepreis-Zahlung im Juli 2022.

Originaltext, § 73 SGB II
§ 74
Ansprüche mit Fiktionsbescheinigung

Leistungen für Ausländerinnen und Ausländer mit Fiktionsbescheinigung.

Originaltext, § 74 SGB II
§ 75
(weggefallen)

Diese Vorschrift gibt es nicht mehr.

Originaltext, § 75 SGB II
§ 76
Weiterentwicklung der Organisation

Übergangsregel zur Organisationsreform.

Originaltext, § 76 SGB II
§ 77
(weggefallen)

Diese Vorschrift gibt es nicht mehr.

Originaltext, § 77 SGB II
§ 78
(weggefallen)

Diese Vorschrift gibt es nicht mehr.

Originaltext, § 78 SGB II
§ 79
Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen

Übergangsregel zum Personalrecht.

Originaltext, § 79 SGB II
§ 80
(weggefallen)

Diese Vorschrift gibt es nicht mehr.

Originaltext, § 80 SGB II
§ 81
(weggefallen)

Diese Vorschrift gibt es nicht mehr.

Originaltext, § 81 SGB II
§ 82
Förderung beruflicher Weiterbildung im Strukturwandel

Übergangsregel zur Weiterbildungsförderung.

Originaltext, § 82 SGB II
§ 83
Übergangsregelung zur Regelbedarfsermittlung

Übergangsregel zur Ermittlung der Regelbedarfe.

Originaltext, § 83 SGB II
§ 84
(weggefallen)

Diese Vorschrift gibt es nicht mehr.

Originaltext, § 84 SGB II
§ 85
Übergangsregelung Wohngeld-Plus

Übergangsregel aus dem Wohngeld-Plus-Gesetz.

Originaltext, § 85 SGB II
§ 86
Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024

Übergangsregel aus dem Haushaltsgesetz.

Originaltext, § 86 SGB II

Die Erklärungen sind stark vereinfachte Zusammenfassungen in eigenen Worten und keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der amtliche Gesetzestext, verlinkt je Paragraph.