SGB IV · Stand 2026
Sozialgesetzbuch · Buch IV

SGB IV Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung

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Zufällig herausgegriffen
§ 67
Aufstellung des Haushaltsplans

Der Träger stellt jährlich einen Haushaltsplan auf.

213 von 213 Paragraphen

Geltungsbereich & Begriffe
§ 1
Sachlicher Geltungsbereich

Für welche Versicherungszweige (Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosenversicherung) diese gemeinsamen Regeln gelten.

Originaltext, § 1 SGB IV
§ 2
Versicherter Personenkreis

Wer in der Sozialversicherung versichert ist, vor allem Beschäftigte und bestimmte weitere Gruppen.

Originaltext, § 2 SGB IV
§ 3
Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich

Für wen und wo die Versicherung gilt, im Grundsatz bei Beschäftigung in Deutschland.

Originaltext, § 3 SGB IV
§ 4
Ausstrahlung

Wer vorübergehend ins Ausland entsandt wird, bleibt in Deutschland versichert.

Originaltext, § 4 SGB IV
§ 5
Einstrahlung

Wer vorübergehend aus dem Ausland nach Deutschland entsandt wird, bleibt im Heimatsystem versichert.

Originaltext, § 5 SGB IV
§ 6
Vorbehalt abweichender Regelungen

Über- und zwischenstaatliches Recht (EU, Sozialabkommen) geht vor.

Originaltext, § 6 SGB IV
Beschäftigung & Selbstständigkeit
§ 7
Beschäftigung

Beschäftigung ist nichtselbstständige Arbeit, vor allem im Arbeitsverhältnis, mit Weisungsgebundenheit und Eingliederung in den Betrieb.

Originaltext, § 7 SGB IV
§ 7a
Feststellung des Erwerbsstatus

Das Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung klärt, ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig ist (Scheinselbstständigkeit).

Originaltext, § 7a SGB IV
§ 7b
Wertguthabenvereinbarung

Grundlage für Langzeit-/Zeitwertkonten, auf denen Arbeitszeit oder Entgelt für spätere Freistellungen angespart wird.

Originaltext, § 7b SGB IV
§ 7c
Verwendung von Wertguthaben

Wofür angespartes Wertguthaben genutzt werden darf, etwa für Pflege-, Eltern- oder Vorruhestandszeiten.

Originaltext, § 7c SGB IV
§ 7d
Führung und Verwaltung von Wertguthaben

Wie Wertguthaben geführt und verwaltet werden.

Originaltext, § 7d SGB IV
§ 7e
Insolvenzschutz

Wertguthaben müssen gegen Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert werden.

Originaltext, § 7e SGB IV
§ 7f
Übertragung von Wertguthaben

Beim Jobwechsel kann Wertguthaben übertragen werden.

Originaltext, § 7f SGB IV
§ 7g
(weggefallen)

Diese Vorschrift gibt es nicht mehr.

Originaltext, § 7g SGB IV
§ 8
Geringfügige Beschäftigung; Geringfügigkeitsgrenze

Definiert den Minijob: geringfügig entlohnt bis zur Geringfügigkeitsgrenze oder kurzfristig befristet.

Originaltext, § 8 SGB IV
§ 8a
Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten

Sonderregeln für Minijobs im Privathaushalt, abgewickelt über den Haushaltsscheck.

Originaltext, § 8a SGB IV
§ 9
Beschäftigungsort

Wo eine Beschäftigung als ausgeübt gilt, wichtig für die Zuständigkeit.

Originaltext, § 9 SGB IV
§ 10
Beschäftigungsort für besondere Personengruppen

Sonderregeln für bestimmte Gruppen.

Originaltext, § 10 SGB IV
§ 11
Tätigkeitsort

Der Ort einer selbstständigen Tätigkeit.

Originaltext, § 11 SGB IV
§ 12
Hausgewerbetreibende, Heimarbeiter und Zwischenmeister

Wie diese Gruppen versicherungsrechtlich eingeordnet werden.

Originaltext, § 12 SGB IV
§ 13
Reeder, Seeleute und deutsche Seeschiffe

Sonderregeln für die Seeschifffahrt.

Originaltext, § 13 SGB IV
Arbeitsentgelt, Einkommen, Nummern
§ 14
Arbeitsentgelt

Arbeitsentgelt sind alle Einnahmen aus der Beschäftigung (Lohn, Zulagen, Sachbezüge); es ist die Grundlage der Beiträge.

Originaltext, § 14 SGB IV
§ 15
Arbeitseinkommen

Arbeitseinkommen ist der steuerliche Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit.

Originaltext, § 15 SGB IV
§ 16
Gesamteinkommen

Die Summe der Einkünfte, vor allem aus Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen.

Originaltext, § 16 SGB IV
§ 17
Verordnungsermächtigung

Details, was zum Arbeitsentgelt zählt, regelt die Sozialversicherungsentgeltverordnung.

Originaltext, § 17 SGB IV
§ 17a
Umrechnung von ausländischem Einkommen

Wie ausländisches Einkommen umgerechnet wird.

Originaltext, § 17a SGB IV
§ 18
Bezugsgröße

Ein zentraler Rechenwert (Durchschnittsentgelt), an dem viele Grenzen und Beträge hängen.

Originaltext, § 18 SGB IV
§ 18a
Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes: Art

Welches Einkommen auf eine Hinterbliebenenrente angerechnet wird.

Originaltext, § 18a SGB IV
§ 18b
Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens

Wie das anrechenbare Einkommen berechnet wird.

Originaltext, § 18b SGB IV
§ 18c
Erstmalige Ermittlung des Einkommens

Wie das Einkommen zuerst festgestellt wird.

Originaltext, § 18c SGB IV
§ 18d
Einkommensänderungen

Wie spätere Änderungen berücksichtigt werden.

Originaltext, § 18d SGB IV
§ 18e
Ermittlung von Einkommensänderungen

Verfahren bei Einkommensänderungen.

Originaltext, § 18e SGB IV
§ 18f
Verarbeitung der Versicherungsnummer

Wann die Versicherungsnummer verarbeitet werden darf.

Originaltext, § 18f SGB IV
§ 18g
Angabe der Versicherungsnummer

Wann die Versicherungsnummer anzugeben ist.

Originaltext, § 18g SGB IV
§ 18h
Unternehmen, Beschäftigungsbetrieb, Betriebsstätte

Definitionen dieser Begriffe.

Originaltext, § 18h SGB IV
§ 18i
Betriebsnummer für Beschäftigungsbetriebe

Jeder Betrieb erhält eine Betriebsnummer.

Originaltext, § 18i SGB IV
§ 18k
Betriebsnummer für weitere Meldepflichtige

Betriebsnummern für weitere Stellen.

Originaltext, § 18k SGB IV
§ 18l
Identifikation weiterer Verfahrensbeteiligter

Kennungen im elektronischen Meldeverfahren.

Originaltext, § 18l SGB IV
§ 18m
Verarbeitung der Betriebsnummer

Datenregeln zur Betriebsnummer.

Originaltext, § 18m SGB IV
§ 18n
Absendernummer

Kennung des Absenders in Meldeverfahren.

Originaltext, § 18n SGB IV
§ 18o
Verarbeitung der Unternehmernummer

Datenregeln zur Unternehmernummer in der Unfallversicherung.

Originaltext, § 18o SGB IV
Leistungen & Beiträge
§ 19
Leistungen auf Antrag oder von Amts wegen

Manche Leistungen gibt es nur auf Antrag, andere von Amts wegen.

Originaltext, § 19 SGB IV
§ 19a
Benachteiligungsverbot

Keine Benachteiligung bei Sozialleistungen wegen bestimmter Merkmale.

Originaltext, § 19a SGB IV
§ 20
Aufbringung der Mittel, Übergangsbereich

Beiträge finanzieren die Sozialversicherung; im Übergangsbereich (Midijob) gelten reduzierte Arbeitnehmerbeiträge.

Originaltext, § 20 SGB IV
§ 21
Bemessung der Beiträge

Beiträge bemessen sich nach Prozentsätzen des beitragspflichtigen Einkommens.

Originaltext, § 21 SGB IV
§ 22
Entstehen der Beitragsansprüche

Wann Beitragsansprüche entstehen, auch bei mehreren Versicherungsverhältnissen.

Originaltext, § 22 SGB IV
§ 23
Fälligkeit

Die Beiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig.

Originaltext, § 23 SGB IV
§ 23a
Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Wie Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld beitragsrechtlich behandelt werden.

Originaltext, § 23a SGB IV
§ 23b
Beitragspflichtige Einnahmen bei flexiblen Arbeitszeiten

Beiträge bei Wertguthaben und Zeitkonten.

Originaltext, § 23b SGB IV
§ 23c
Sonstige nicht beitragspflichtige Einnahmen

Welche Zahlungen beitragsfrei bleiben.

Originaltext, § 23c SGB IV
§ 23d
Abgeltung von abgeleiteten Entgeltguthaben

Beitragsrecht bei der Abgeltung von Guthaben.

Originaltext, § 23d SGB IV
§ 24
Säumniszuschlag

Wer Beiträge zu spät zahlt, zahlt 1 Prozent Säumniszuschlag je angefangenem Monat.

Originaltext, § 24 SGB IV
§ 25
Verjährung

Beitragsansprüche verjähren in vier Jahren, bei vorsätzlich vorenthaltenen Beiträgen in 30 Jahren.

Originaltext, § 25 SGB IV
§ 26
Beanstandung und Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge

Zu Unrecht gezahlte Beiträge werden erstattet.

Originaltext, § 26 SGB IV
§ 27
Verzinsung und Verjährung des Erstattungsanspruchs

Erstattungen werden verzinst; Verjährung des Anspruchs.

Originaltext, § 27 SGB IV
§ 28
Verrechnung und Aufrechnung des Erstattungsanspruchs

Erstattungen können mit offenen Forderungen verrechnet werden.

Originaltext, § 28 SGB IV
Meldepflichten & Gesamtsozialbeitrag
§ 28a
Meldepflicht

Arbeitgeber müssen Beschäftigte an- und abmelden und die Entgelte elektronisch melden.

Originaltext, § 28a SGB IV
§ 28b
Inhalte und Verfahren der gemeinsamen Grundsätze

Technische Vorgaben für die Meldungen.

Originaltext, § 28b SGB IV
§ 28c
Verordnungsermächtigung

Details der Meldungen per Verordnung.

Originaltext, § 28c SGB IV
§ 28d
Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Bündelt Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenbeitrag zu einem Gesamtbeitrag.

Originaltext, § 28d SGB IV
§ 28e
Zahlungspflicht, Vorschuss

Der Arbeitgeber schuldet und zahlt den Gesamtsozialversicherungsbeitrag.

Originaltext, § 28e SGB IV
§ 28f
Aufzeichnungspflicht, Nachweise

Der Arbeitgeber muss die Beitragsabrechnung dokumentieren.

Originaltext, § 28f SGB IV
§ 28g
Beitragsabzug

Der Arbeitgeber behält den Arbeitnehmeranteil vom Lohn ein.

Originaltext, § 28g SGB IV
§ 28h
Einzugsstellen

Die Krankenkassen ziehen den Gesamtbeitrag ein und verteilen ihn an die Träger.

Originaltext, § 28h SGB IV
§ 28i
Zuständige Einzugsstelle

Welche Krankenkasse zuständig ist.

Originaltext, § 28i SGB IV
§ 28k
Weiterleitung von Beiträgen

Die Einzugsstelle leitet die Beiträge an die Versicherungsträger weiter.

Originaltext, § 28k SGB IV
§ 28l
Vergütung

Vergütung der Einzugsstellen für ihre Tätigkeit.

Originaltext, § 28l SGB IV
§ 28m
Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen

Sonderfälle der Beitragszahlung.

Originaltext, § 28m SGB IV
§ 28n
Verordnungsermächtigung

Details per Verordnung.

Originaltext, § 28n SGB IV
§ 28o
Auskunfts- und Vorlagepflicht des Beschäftigten

Beschäftigte müssen für die Beitragsberechnung Auskunft geben.

Originaltext, § 28o SGB IV
§ 28p
Prüfung bei den Arbeitgebern

Die Rentenversicherung prüft alle vier Jahre die Beitragsabführung der Arbeitgeber (Betriebsprüfung).

Originaltext, § 28p SGB IV
§ 28q
Prüfung bei Einzugsstellen und Rentenversicherungsträgern

Prüfung dieser Stellen.

Originaltext, § 28q SGB IV
§ 28r
Schadensersatzpflicht, Verzinsung

Haftung bei fehlerhafter Beitragsabführung.

Originaltext, § 28r SGB IV
Träger: Verfassung & Selbstverwaltung
§ 29
Rechtsstellung

Die Sozialversicherungsträger sind rechtsfähige Körperschaften mit Selbstverwaltung.

Originaltext, § 29 SGB IV
§ 30
Eigene und übertragene Aufgaben

Welche Aufgaben die Träger wahrnehmen.

Originaltext, § 30 SGB IV
§ 31
Organe

Die Organe: Vertreterversammlung bzw. Verwaltungsrat und Vorstand.

Originaltext, § 31 SGB IV
§ 32
(weggefallen)

Diese Vorschrift gibt es nicht mehr.

Originaltext, § 32 SGB IV
§ 33
Vertreterversammlung, Verwaltungsrat

Das gewählte Selbstverwaltungsparlament des Trägers.

Originaltext, § 33 SGB IV
§ 34
Satzung

Der Träger gibt sich eine Satzung.

Originaltext, § 34 SGB IV
§ 35
Vorstand

Der Vorstand führt die Geschäfte.

Originaltext, § 35 SGB IV
§ 35a
Vorstand bei Krankenkassen

Sonderregeln für den hauptamtlichen Vorstand der Krankenkassen.

Originaltext, § 35a SGB IV
§ 36
Geschäftsführer

Die Geschäftsführung des Trägers.

Originaltext, § 36 SGB IV
§ 36a
Besondere Ausschüsse

Ausschüsse für bestimmte Aufgaben, etwa Widerspruchsausschüsse.

Originaltext, § 36a SGB IV
§ 37
Verhinderung von Organen

Was gilt, wenn Organe handlungsunfähig sind.

Originaltext, § 37 SGB IV
§ 38
Beanstandung von Rechtsverstößen

Vorsitzende können rechtswidrige Beschlüsse beanstanden.

Originaltext, § 38 SGB IV
§ 39
Versichertenälteste und Vertrauenspersonen

Ehrenamtliche Ansprechpersonen vor Ort.

Originaltext, § 39 SGB IV
§ 40
Ehrenämter

Die Selbstverwaltung ist überwiegend ehrenamtlich.

Originaltext, § 40 SGB IV
§ 41
Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen

Aufwandsentschädigung.

Originaltext, § 41 SGB IV
§ 42
Haftung

Haftung der ehrenamtlich Tätigen.

Originaltext, § 42 SGB IV
Selbstverwaltungswahlen
§ 43
Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane

Wer Mitglied sein kann.

Originaltext, § 43 SGB IV
§ 44
Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane

Aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern, meist paritätisch.

Originaltext, § 44 SGB IV
§ 45
Sozialversicherungswahlen

Alle sechs Jahre finden die Sozialwahlen statt.

Originaltext, § 45 SGB IV
§ 46
Wahl der Vertreterversammlung

Wie die Vertreterversammlung gewählt wird.

Originaltext, § 46 SGB IV
§ 47
Gruppenzugehörigkeit

Zuordnung zur Versicherten- oder Arbeitgebergruppe.

Originaltext, § 47 SGB IV
§ 48
Vorschlagslisten

Vorschlagslisten für die Wahl.

Originaltext, § 48 SGB IV
§ 48a
Vorschlagsrecht der Arbeitnehmervereinigungen

Wer Listen einreichen darf.

Originaltext, § 48a SGB IV
§ 48b
Feststellungsverfahren

Prüfung der Vorschlagsberechtigung.

Originaltext, § 48b SGB IV
§ 48c
Feststellung der allgemeinen Vorschlagsberechtigung

Feststellung, wer allgemein vorschlagsberechtigt ist.

Originaltext, § 48c SGB IV
§ 49
Stimmenzahl

Verteilung der Stimmen.

Originaltext, § 49 SGB IV
§ 50
Wahlrecht

Wer wählen darf.

Originaltext, § 50 SGB IV
§ 51
Wählbarkeit

Wer gewählt werden kann.

Originaltext, § 51 SGB IV
§ 52
Wahl des Vorstandes

Wie der Vorstand gewählt wird.

Originaltext, § 52 SGB IV
§ 53
Wahlorgane

Die für die Wahl zuständigen Stellen.

Originaltext, § 53 SGB IV
§ 54
Durchführung der Wahl

Ablauf der Wahl.

Originaltext, § 54 SGB IV
§ 55
Wahlunterlagen und Mitwirkung der Arbeitgeber

Arbeitgeber wirken an der Wahl mit.

Originaltext, § 55 SGB IV
§ 56
Wahlordnung; Verordnungsermächtigung

Details regelt die Wahlordnung.

Originaltext, § 56 SGB IV
§ 57
Rechtsbehelfe im Wahlverfahren

Wie man die Wahl anfechten kann.

Originaltext, § 57 SGB IV
§ 58
Amtsdauer

Amtszeit von sechs Jahren.

Originaltext, § 58 SGB IV
§ 59
Verlust der Mitgliedschaft

Wann die Mitgliedschaft endet.

Originaltext, § 59 SGB IV
§ 60
Ergänzung der Selbstverwaltungsorgane

Nachrücken von Mitgliedern.

Originaltext, § 60 SGB IV
§ 61
Wahl der Versichertenältesten und Vertrauenspersonen

Wahl dieser Ehrenamtlichen.

Originaltext, § 61 SGB IV
§ 62
Vorsitzende der Selbstverwaltungsorgane

Der Vorsitz der Organe.

Originaltext, § 62 SGB IV
§ 63
Beratung

Beratungsregeln der Organe.

Originaltext, § 63 SGB IV
§ 64
Beschlussfassung

Wie Beschlüsse gefasst werden.

Originaltext, § 64 SGB IV
§ 64a
Hybride und digitale Sitzungen

Sitzungen sind auch digital oder hybrid möglich.

Originaltext, § 64a SGB IV
§ 65
Getrennte Abstimmung

Getrennte Abstimmung der Gruppen in bestimmten Fällen.

Originaltext, § 65 SGB IV
§ 66
Erledigungsausschüsse

Ausschüsse für laufende Geschäfte.

Originaltext, § 66 SGB IV
Haushalt & Vermögen
§ 67
Aufstellung des Haushaltsplans

Der Träger stellt jährlich einen Haushaltsplan auf.

Originaltext, § 67 SGB IV
§ 68
Bedeutung und Wirkung des Haushaltsplans

Welche Bindungswirkung der Haushaltsplan hat.

Originaltext, § 68 SGB IV
§ 69
Ausgleich, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Der Haushalt muss ausgeglichen und wirtschaftlich geführt werden.

Originaltext, § 69 SGB IV
§ 70
Haushaltsplan

Aufbau des Haushaltsplans.

Originaltext, § 70 SGB IV
§ 71
Haushaltsplan der Knappschaft-Bahn-See

Sonderregel für diesen Träger.

Originaltext, § 71 SGB IV
§ 71a
Haushaltsplan der Bundesagentur für Arbeit

Sonderregel für die Bundesagentur.

Originaltext, § 71a SGB IV
§ 71b
Veranschlagung der Arbeitsmarktmittel

Wie die Bundesagentur ihre Arbeitsmarktmittel veranschlagt.

Originaltext, § 71b SGB IV
§ 71c
Eingliederungsrücklage der Bundesagentur

Rücklage für Eingliederungsleistungen.

Originaltext, § 71c SGB IV
§ 71d
Haushalt der Sozialversicherung für Landwirtschaft

Sonderregel für die landwirtschaftliche Sozialversicherung.

Originaltext, § 71d SGB IV
§ 71e
Ausweisung der Schiffssicherheitsabteilung

Sonderregel im Haushalt.

Originaltext, § 71e SGB IV
§ 71f
Haushaltsplan der Unfallversicherung Bund und Bahn

Sonderregel für diesen Träger.

Originaltext, § 71f SGB IV
§ 72
Vorläufige Haushaltsführung

Was gilt, solange der Haushalt noch nicht beschlossen ist.

Originaltext, § 72 SGB IV
§ 73
Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Wann Mehrausgaben zulässig sind.

Originaltext, § 73 SGB IV
§ 74
Nachtragshaushalt

Wann nachträglich nachgebessert wird.

Originaltext, § 74 SGB IV
§ 75
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungen für künftige Jahre.

Originaltext, § 75 SGB IV
§ 76
Erhebung der Einnahmen

Pflicht, Einnahmen rechtzeitig zu erheben.

Originaltext, § 76 SGB IV
§ 77
Rechnungsabschluss, Jahresrechnung und Entlastung

Jahresabschluss und Entlastung.

Originaltext, § 77 SGB IV
§ 77a
Geltung von Haushaltsvorschriften des Bundes

Für die Bundesagentur gelten Bundes-Haushaltsregeln.

Originaltext, § 77a SGB IV
§ 78
Verordnungsermächtigung

Details des Haushaltswesens per Verordnung.

Originaltext, § 78 SGB IV
§ 79
Geschäftsübersichten und Statistiken

Statistikpflichten der Sozialversicherung.

Originaltext, § 79 SGB IV
§ 79a
Finanzierung der digitalen Transformation

Bundesmittel für Digitalisierungsmaßnahmen.

Originaltext, § 79a SGB IV
§ 80
Verwaltung der Mittel, Anlagegrundsätze

Wie die Träger ihr Geld sicher verwalten.

Originaltext, § 80 SGB IV
§ 81
Betriebsmittel

Mittel für den laufenden Betrieb.

Originaltext, § 81 SGB IV
§ 82
Rücklage

Pflicht zur Rücklagenbildung.

Originaltext, § 82 SGB IV
§ 82a
Verwaltungsvermögen

Vermögen für Verwaltungszwecke.

Originaltext, § 82a SGB IV
§ 83
Anlegung der Mittel

Wie die Mittel angelegt werden dürfen.

Originaltext, § 83 SGB IV
§ 84
Beleihung von Grundstücken

Regeln zur Beleihung.

Originaltext, § 84 SGB IV
§ 85
Genehmigungs- und anzeigepflichtige Vermögensanlagen

Welche Anlagen genehmigt/angezeigt werden müssen.

Originaltext, § 85 SGB IV
§ 86
Ausnahmegenehmigung

Ausnahmen von den Anlageregeln.

Originaltext, § 86 SGB IV
Aufsicht & Versicherungsbehörden
§ 87
Umfang der Aufsicht

Die Aufsicht beschränkt sich grundsätzlich auf die Rechtsaufsicht.

Originaltext, § 87 SGB IV
§ 88
Prüfung und Unterrichtung

Die Aufsichtsbehörde prüft und lässt sich unterrichten.

Originaltext, § 88 SGB IV
§ 89
Aufsichtsmittel

Welche Mittel die Aufsicht hat.

Originaltext, § 89 SGB IV
§ 90
Aufsichtsbehörden

Wer die Aufsicht führt (Bund oder Land).

Originaltext, § 90 SGB IV
§ 90a
Zuständigkeitsbereich

Abgrenzung der Aufsichtszuständigkeit.

Originaltext, § 90a SGB IV
§ 91
Arten

Welche Versicherungsbehörden es gibt.

Originaltext, § 91 SGB IV
§ 92
Versicherungsämter

Aufgabe der Versicherungsämter.

Originaltext, § 92 SGB IV
§ 93
Aufgaben der Versicherungsämter

Auskunft und Unterstützung vor Ort.

Originaltext, § 93 SGB IV
§ 94
Bundesamt für Soziale Sicherung

Bundesaufsicht und Verwaltung bestimmter Aufgaben.

Originaltext, § 94 SGB IV
Datenverarbeitung & Meldeverfahren
§ 95
Gemeinsame Grundsätze Technik

Technische Standards für den Datenaustausch in der Sozialversicherung.

Originaltext, § 95 SGB IV
§ 95a
Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch

Hilfsprogramm für Arbeitgeber bei der Meldung.

Originaltext, § 95a SGB IV
§ 95b
Systemprüfung

Prüfung der Melde-Software.

Originaltext, § 95b SGB IV
§ 95c
Datenaustausch zwischen den Trägern

Wie die Träger untereinander Daten austauschen.

Originaltext, § 95c SGB IV
§ 96
Kommunikationsserver

Technische Drehscheibe für Meldungen.

Originaltext, § 96 SGB IV
§ 97
Annahmestellen

Stellen, die Meldungen annehmen.

Originaltext, § 97 SGB IV
§ 98
Weiterleitung der Daten durch die Einzugsstellen

Wie Daten weitergeleitet werden.

Originaltext, § 98 SGB IV
§ 98a
Datei der Stammdaten der Träger

Stammdatenverzeichnis der beteiligten Träger.

Originaltext, § 98a SGB IV
§ 99
Lohnnachweis der Unfallversicherung

Unternehmer melden die Lohnsumme an die Unfallversicherung.

Originaltext, § 99 SGB IV
§ 100
Inhalt des elektronischen Lohnnachweises

Was im Lohnnachweis stehen muss.

Originaltext, § 100 SGB IV
§ 101
Stammdatendatei

Stammdaten für das Lohnnachweisverfahren.

Originaltext, § 101 SGB IV
§ 102
Annahme, Prüfung und Weiterleitung der Daten

Verfahren beim Lohnnachweis.

Originaltext, § 102 SGB IV
§ 103
Gemeinsame Grundsätze zur Datenübermittlung

Standards für die Unfallversicherungs-Meldung.

Originaltext, § 103 SGB IV
§ 104
Informations- und Beratungsanspruch

Anspruch auf Information zu den Meldeverfahren.

Originaltext, § 104 SGB IV
§ 105
Informationsportal

Ein Portal informiert über die Meldeverfahren.

Originaltext, § 105 SGB IV
§ 106
Antrag auf A1-Bescheinigung (Arbeitgeber)

Elektronischer Antrag auf die Bescheinigung über das anzuwendende Recht bei Entsendung in der EU.

Originaltext, § 106 SGB IV
§ 106a
A1-Antrag durch Selbstständige und Mehrfacherwerbstätige

Antrag auf die Bescheinigung bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit.

Originaltext, § 106a SGB IV
§ 106b
Antrag auf Freistellung nach EU-Recht

Antrag auf Ausnahme von den Regeln des Wohnstaates.

Originaltext, § 106b SGB IV
§ 106c
A1-Antrag bei Abkommensstaaten

Bescheinigung bei Tätigkeit in einem Abkommensstaat.

Originaltext, § 106c SGB IV
§ 106d
Gemeinsame Grundsätze zu den Anträgen

Technische Vorgaben zu den Anträgen nach §§ 106 bis 106c.

Originaltext, § 106d SGB IV
§ 107
Elektronische Übermittlung von Bescheinigungen für Entgeltersatzleistungen

Arbeitgeber übermitteln Entgeltdaten elektronisch (z. B. fürs Krankengeld).

Originaltext, § 107 SGB IV
§ 108
Elektronische Übermittlung von Anträgen und Bescheinigungen

Weitere Anträge und Bescheinigungen werden elektronisch übermittelt.

Originaltext, § 108 SGB IV
§ 108a
Entgeltbescheinigungsdaten für Elterngeld

Elektronische Abfrage von Entgeltdaten fürs Elterngeld.

Originaltext, § 108a SGB IV
§ 108b
Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen

Bescheinigung, dass keine Beitragsrückstände bestehen.

Originaltext, § 108b SGB IV
Aufbewahrung, Bußgeld & Übergang
§ 109
Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung (eAU) an den Arbeitgeber.

Originaltext, § 109 SGB IV
§ 109a
Abruf von Arbeitsunfähigkeitsdaten durch die Bundesagentur

Die Bundesagentur kann AU- und Krankenhausdaten elektronisch abrufen.

Originaltext, § 109a SGB IV
§ 110
Meldungen an gemeinsame Einrichtungen

Meldungen der Arbeitgeber an tarifliche Sozialkassen.

Originaltext, § 110 SGB IV
§ 110a
Aufbewahrungspflicht

Wie lange Unterlagen aufzubewahren sind.

Originaltext, § 110a SGB IV
§ 110b
Rückgabe, Vernichtung und Archivierung

Was mit alten Unterlagen geschieht.

Originaltext, § 110b SGB IV
§ 110c
Verwaltungsvereinbarungen, Verordnungsermächtigung

Details per Vereinbarung oder Verordnung.

Originaltext, § 110c SGB IV
§ 110d
(weggefallen)

Diese Vorschrift gibt es nicht mehr.

Originaltext, § 110d SGB IV
§ 111
Bußgeldvorschriften

Welche Verstöße (z. B. fehlende Meldungen, Schwarzarbeit-nahe Pflichtverletzungen) mit Bußgeld geahndet werden.

Originaltext, § 111 SGB IV
§ 112
Allgemeines über Bußgeldvorschriften

Allgemeine Regeln zu den Bußgeldern.

Originaltext, § 112 SGB IV
§ 113
Zusammenarbeit mit anderen Behörden

Zusammenarbeit, etwa mit dem Zoll, gegen Schwarzarbeit.

Originaltext, § 113 SGB IV
§ 114
Einkommen beim Zusammentreffen mit Renten wegen Todes

Übergangsregel zur Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten.

Originaltext, § 114 SGB IV
§ 115
(weggefallen)

Diese Vorschrift gibt es nicht mehr.

Originaltext, § 115 SGB IV
§ 115a
(weggefallen)

Diese Vorschrift gibt es nicht mehr.

Originaltext, § 115a SGB IV
§ 116
Übergangsregelungen für bestehende Wertguthaben

Übergangsregeln für vorhandene Zeitwertkonten.

Originaltext, § 116 SGB IV
§ 116a
(weggefallen)

Diese Vorschrift gibt es nicht mehr.

Originaltext, § 116a SGB IV
§ 117
Verwaltungsausgaben der knappschaftlichen KVdR

Übergangsregel für die Knappschaft.

Originaltext, § 117 SGB IV
§ 118
Übergangsregelung für Notärztinnen und Notärzte

Sonderregel zur Versicherungsfreiheit von Notärzten im Rettungsdienst.

Originaltext, § 118 SGB IV
§ 119
Berücksichtigung von Versorgungskrankengeld

Übergangsregel.

Originaltext, § 119 SGB IV
§ 120
(weggefallen)

Diese Vorschrift gibt es nicht mehr.

Originaltext, § 120 SGB IV
§ 121
Übergangsregelung zur Vergütung der Krankenkassen-Vorstände

Übergangsregel zu Vorstandsvergütungen.

Originaltext, § 121 SGB IV
§ 122
(weggefallen)

Diese Vorschrift gibt es nicht mehr.

Originaltext, § 122 SGB IV
§ 123
Übergangsregelung

Allgemeine Übergangsvorschrift.

Originaltext, § 123 SGB IV
§ 124
Bestandsabfrage zur Elterneigenschaft

Datenabfrage zur Elterneigenschaft für den Pflegeversicherungsbeitrag.

Originaltext, § 124 SGB IV
§ 125
Übergangsregelung zum Erstattungsanspruch (Pflege)

Übergangsregel zu Erstattungen in der Pflegeversicherung.

Originaltext, § 125 SGB IV
§ 126
Verzicht auf die elektronische Betriebsprüfung

Übergangsweise Verzicht auf die elektronisch unterstützte Prüfung.

Originaltext, § 126 SGB IV
§ 127
Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten

Sonderregel zur Statusfrage bei Lehrkräften.

Originaltext, § 127 SGB IV
§ 128
Außerordentliche Hemmung der Verjährung

Sonderfall, in dem die Verjährung gehemmt ist.

Originaltext, § 128 SGB IV
§ 129
Übergangsregelung Zulassung für die Sozialwahl 2023

Übergangsregel zu den Sozialwahlen.

Originaltext, § 129 SGB IV
§ 130
Beitragsfreie Einnahmen aus Corona-Impfzentren

Vergütungen aus Tätigkeiten in Impfzentren waren beitragsfrei.

Originaltext, § 130 SGB IV
§ 131
Beitragsfreie Einnahmen aus Corona-Testzentren

Vergütungen aus Tätigkeiten in Testzentren waren beitragsfrei.

Originaltext, § 131 SGB IV
§ 132
(weggefallen)

Diese Vorschrift gibt es nicht mehr.

Originaltext, § 132 SGB IV
§ 133
Übergangsvorschrift zur Besetzung der Vorstände

Übergangsregel zur Besetzung hauptamtlicher Vorstände.

Originaltext, § 133 SGB IV
§ 134
(weggefallen)

Diese Vorschrift gibt es nicht mehr.

Originaltext, § 134 SGB IV
§ 135
Bericht zum Betriebsstättenverzeichnis

Auftrag, über die Einführung eines Betriebsstättenverzeichnisses zu berichten.

Originaltext, § 135 SGB IV

Die Erklärungen sind stark vereinfachte Zusammenfassungen in eigenen Worten und keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der amtliche Gesetzestext, verlinkt je Paragraph.