SGB VIII · Stand 2026
Sozialgesetzbuch · Buch VIII

SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe

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Zufällig herausgegriffen
§ 32
Erziehung in einer Tagesgruppe

Betreuung des Kindes tagsüber in einer Gruppe.

166 von 166 Paragraphen

Allgemeine Vorschriften
§ 1
Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit; Erziehung ist zuerst Sache der Eltern.

Originaltext, § 1 SGB VIII
§ 2
Aufgaben der Jugendhilfe

Die Jugendhilfe umfasst Leistungen (Angebote) und andere Aufgaben (etwa Kinderschutz).

Originaltext, § 2 SGB VIII
§ 3
Freie und öffentliche Jugendhilfe

Träger sind die Jugendämter (öffentlich) und freie Träger wie Wohlfahrtsverbände.

Originaltext, § 3 SGB VIII
§ 4
Zusammenarbeit von öffentlicher und freier Jugendhilfe

Beide arbeiten partnerschaftlich zusammen; freie Träger haben Vorrang, wo vorhanden.

Originaltext, § 4 SGB VIII
§ 4a
Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung

Betroffene dürfen sich zur Selbstvertretung zusammenschließen.

Originaltext, § 4a SGB VIII
§ 5
Wunsch- und Wahlrecht

Leistungsberechtigte dürfen zwischen Einrichtungen und Diensten wählen.

Originaltext, § 5 SGB VIII
§ 6
Geltungsbereich

Wer in Deutschland lebt, hat Anspruch auf Leistungen.

Originaltext, § 6 SGB VIII
§ 7
Begriffsbestimmungen

Definitionen, etwa Kind (unter 14), Jugendlicher (14 bis 17), junger Volljähriger (18 bis 26).

Originaltext, § 7 SGB VIII
§ 8
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Kinder und Jugendliche sind an Entscheidungen zu beteiligen und können sich auch ohne Eltern beraten lassen.

Originaltext, § 8 SGB VIII
§ 8a
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Bei Hinweisen auf eine Gefährdung muss das Jugendamt das Risiko einschätzen und handeln.

Originaltext, § 8a SGB VIII
§ 8b
Fachliche Beratung zum Schutz von Kindern

Fachkräfte haben Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.

Originaltext, § 8b SGB VIII
§ 9
Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung

Achtung der Erziehungsvorstellungen der Familie und Gleichberechtigung der Geschlechter.

Originaltext, § 9 SGB VIII
§ 9a
Ombudsstellen

Unabhängige Ombudsstellen vermitteln bei Konflikten mit dem Jugendamt.

Originaltext, § 9a SGB VIII
§ 9b
Aufarbeitung

Aufarbeitung von Leid und Unrecht, das Kindern in Einrichtungen widerfahren ist.

Originaltext, § 9b SGB VIII
§ 10
Verhältnis zu anderen Leistungen

Wie die Jugendhilfe zu Leistungen anderer Träger (Schule, Sozialhilfe) steht.

Originaltext, § 10 SGB VIII
§ 10a
Beratung

Anspruch auf Beratung über Leistungen.

Originaltext, § 10a SGB VIII
§ 10b
Verfahrenslotse

Ein Verfahrenslotse unterstützt bei Anträgen, besonders bei Behinderung.

Originaltext, § 10b SGB VIII
Jugendarbeit & Förderung der Erziehung
§ 11
Jugendarbeit

Angebote der Jugendarbeit fördern junge Menschen über Schule und Beruf hinaus.

Originaltext, § 11 SGB VIII
§ 12
Förderung der Jugendverbände

Jugendverbände und ihre Eigenständigkeit werden gefördert.

Originaltext, § 12 SGB VIII
§ 13
Jugendsozialarbeit

Hilfen für sozial benachteiligte junge Menschen beim Übergang in Ausbildung und Beruf.

Originaltext, § 13 SGB VIII
§ 13a
Schulsozialarbeit

Sozialpädagogische Unterstützung an Schulen.

Originaltext, § 13a SGB VIII
§ 14
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Angebote, die Kinder vor gefährdenden Einflüssen schützen und stark machen.

Originaltext, § 14 SGB VIII
§ 15
Landesrechtsvorbehalt

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 15 SGB VIII
§ 16
Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie

Angebote der Familienbildung und Beratung für Eltern.

Originaltext, § 16 SGB VIII
§ 17
Beratung bei Partnerschaft, Trennung und Scheidung

Eltern haben Anspruch auf Beratung in Trennungs- und Scheidungssituationen.

Originaltext, § 17 SGB VIII
§ 18
Beratung bei Personensorge und Umgangsrecht

Unterstützung bei der Ausübung der elterlichen Sorge und des Umgangs, auch beim Unterhalt.

Originaltext, § 18 SGB VIII
§ 19
Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder

Betreutes Wohnen für alleinerziehende Elternteile mit kleinem Kind.

Originaltext, § 19 SGB VIII
§ 20
Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen

Hilfe, wenn ein Elternteil ausfällt.

Originaltext, § 20 SGB VIII
§ 21
Unterstützung bei Unterbringung zur Schulpflichterfüllung

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 21 SGB VIII
Kindertagesbetreuung
§ 22
Grundsätze der Förderung

Auftrag der Kitas und Tagespflege: Bildung, Erziehung und Betreuung.

Originaltext, § 22 SGB VIII
§ 22a
Förderung in Tageseinrichtungen

Qualitätsanforderungen an Kitas.

Originaltext, § 22a SGB VIII
§ 23
Förderung in Kindertagespflege

Förderung der Betreuung durch Tagespflegepersonen (Tagesmütter/-väter).

Originaltext, § 23 SGB VIII
§ 24
Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz: ab dem ersten Geburtstag und bis zur Einschulung.

Originaltext, § 24 SGB VIII
§ 24a
Bericht zum Ausbaustand der Ganztagsbetreuung

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 24a SGB VIII
§ 25
Unterstützung selbst organisierter Förderung

Förderung von Elterninitiativen.

Originaltext, § 25 SGB VIII
§ 26
Landesrechtsvorbehalt

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 26 SGB VIII
Hilfe zur Erziehung & Eingliederungshilfe
§ 27
Hilfe zur Erziehung

Eltern haben Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung sonst nicht gewährleistet ist.

Originaltext, § 27 SGB VIII
§ 28
Erziehungsberatung

Beratung bei familiären und erzieherischen Problemen.

Originaltext, § 28 SGB VIII
§ 29
Soziale Gruppenarbeit

Hilfe in der Gruppe für ältere Kinder und Jugendliche.

Originaltext, § 29 SGB VIII
§ 30
Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer

Eine Person begleitet das Kind im Alltag und sozialen Umfeld.

Originaltext, § 30 SGB VIII
§ 31
Sozialpädagogische Familienhilfe

Intensive Begleitung der ganzen Familie zu Hause.

Originaltext, § 31 SGB VIII
§ 32
Erziehung in einer Tagesgruppe

Betreuung des Kindes tagsüber in einer Gruppe.

Originaltext, § 32 SGB VIII
§ 33
Vollzeitpflege

Unterbringung in einer Pflegefamilie.

Originaltext, § 33 SGB VIII
§ 34
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform

Unterbringung und Betreuung in einem Heim oder einer Wohngruppe.

Originaltext, § 34 SGB VIII
§ 35
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Sehr intensive Einzelbetreuung für besonders belastete Jugendliche.

Originaltext, § 35 SGB VIII
§ 35a
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Hilfe für Kinder mit (drohender) seelischer Behinderung, etwa Therapie oder Schulbegleitung.

Originaltext, § 35a SGB VIII
§ 36
Mitwirkung, Hilfeplan

Art und Umfang der Hilfe werden gemeinsam im Hilfeplan festgelegt.

Originaltext, § 36 SGB VIII
§ 36a
Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung

Das Jugendamt steuert die Hilfe; selbst beschaffte Hilfen werden nur in Ausnahmen erstattet.

Originaltext, § 36a SGB VIII
§ 36b
Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 36b SGB VIII
§ 37
Beratung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der Familie

Auch bei Fremdunterbringung werden die Eltern beraten und unterstützt.

Originaltext, § 37 SGB VIII
§ 37a
Beratung und Unterstützung der Pflegeperson

Pflegeeltern haben Anspruch auf Beratung.

Originaltext, § 37a SGB VIII
§ 37b
Sicherung der Rechte von Kindern in Familienpflege

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 37b SGB VIII
§ 37c
Ergänzende Bestimmungen zur Hilfeplanung

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 37c SGB VIII
§ 38
Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen

Hilfen im Ausland nur in begründeten Einzelfällen.

Originaltext, § 38 SGB VIII
§ 39
Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen

Bei Unterbringung wird auch der Lebensunterhalt sichergestellt.

Originaltext, § 39 SGB VIII
§ 40
Krankenhilfe

Bei Unterbringung wird auch die Krankenversorgung sichergestellt.

Originaltext, § 40 SGB VIII
§ 41
Hilfe für junge Volljährige

Auch nach dem 18. Geburtstag kann die Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung fortgeführt werden.

Originaltext, § 41 SGB VIII
§ 41a
Nachbetreuung

Begleitung nach Ende der Hilfe (Übergang in ein selbstständiges Leben).

Originaltext, § 41a SGB VIII
Kinderschutz & Inobhutnahme
§ 42
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

Das Jugendamt nimmt Kinder in einer Krisensituation vorübergehend in Obhut, etwa bei akuter Gefahr.

Originaltext, § 42 SGB VIII
§ 42a
Vorläufige Inobhutnahme ausländischer Kinder nach unbegleiteter Einreise

Schutz unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge.

Originaltext, § 42a SGB VIII
§ 42b
Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 42b SGB VIII
§ 42c
Aufnahmequote

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 42c SGB VIII
§ 42d
Übergangsregelung

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 42d SGB VIII
§ 42e
Berichtspflicht

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 42e SGB VIII
§ 42f
Behördliches Verfahren zur Altersfeststellung

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 42f SGB VIII
§ 43
Erlaubnis zur Kindertagespflege

Tagespflegepersonen brauchen eine Pflegeerlaubnis.

Originaltext, § 43 SGB VIII
§ 44
Erlaubnis zur Vollzeitpflege

Pflegepersonen brauchen in der Regel eine Erlaubnis.

Originaltext, § 44 SGB VIII
§ 45
Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung

Heime und Kitas brauchen eine Betriebserlaubnis.

Originaltext, § 45 SGB VIII
§ 45a
Einrichtung

Definition der Einrichtung.

Originaltext, § 45a SGB VIII
§ 46
Prüfung vor Ort und nach Aktenlage

Die Aufsicht prüft Einrichtungen.

Originaltext, § 46 SGB VIII
§ 47
Melde- und Dokumentationspflichten

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 47 SGB VIII
§ 48
Tätigkeitsuntersagung

Ungeeigneten Personen kann die Tätigkeit untersagt werden.

Originaltext, § 48 SGB VIII
§ 48a
Sonstige betreute Wohnform

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 48a SGB VIII
§ 49
Landesrechtsvorbehalt

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 49 SGB VIII
Gerichtsverfahren, Vormundschaft & Beurkundung
§ 50
Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten

Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht, etwa bei Sorge- und Umgangsfragen.

Originaltext, § 50 SGB VIII
§ 51
Beratung und Belehrung bei Annahme als Kind (Adoption)

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 51 SGB VIII
§ 52
Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz

Die Jugendgerichtshilfe begleitet jugendliche Beschuldigte.

Originaltext, § 52 SGB VIII
§ 52a
Beratung bei Vaterschaftsfeststellung und Unterhaltsansprüchen

Unterstützung alleinerziehender Elternteile.

Originaltext, § 52a SGB VIII
§ 53
Mitwirkung bei der Auswahl von Vormündern und Pflegern

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 53 SGB VIII
§ 53a
Beratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 53a SGB VIII
§ 54
Anerkennung als Vormundschaftsverein

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 54 SGB VIII
§ 55
Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft des Jugendamts

Das Jugendamt kann Beistand, Pfleger oder Vormund eines Kindes werden.

Originaltext, § 55 SGB VIII
§ 56
Führung der Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 56 SGB VIII
§ 57
Mitteilungspflichten des Jugendamts

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 57 SGB VIII
§ 58
Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 58 SGB VIII
§ 59
Beurkundung

Das Jugendamt kann z. B. Vaterschaftsanerkennung und Unterhaltsverpflichtungen beurkunden.

Originaltext, § 59 SGB VIII
§ 60
Vollstreckbare Urkunden

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 60 SGB VIII
Schutz von Sozialdaten
§ 61
Anwendungsbereich (Sozialdatenschutz)

Datenschutz in der Kinder- und Jugendhilfe.

Originaltext, § 61 SGB VIII
§ 62
Datenerhebung

Daten werden grundsätzlich bei den Betroffenen erhoben.

Originaltext, § 62 SGB VIII
§ 63
Datenspeicherung

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 63 SGB VIII
§ 64
Datenübermittlung und -nutzung

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 64 SGB VIII
§ 65
Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe

Anvertraute Daten genießen besonderen Schutz.

Originaltext, § 65 SGB VIII
§ 66
(weggefallen)

Diese Vorschrift gibt es nicht mehr.

Originaltext, § 66 SGB VIII
§ 67
(weggefallen)

Diese Vorschrift gibt es nicht mehr.

Originaltext, § 67 SGB VIII
§ 68
Sozialdaten bei Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 68 SGB VIII
Träger, Zusammenarbeit & Planung
§ 69
Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter

Träger sind die Kreise und kreisfreien Städte; sie errichten Jugendämter.

Originaltext, § 69 SGB VIII
§ 70
Organisation des Jugendamts und Landesjugendamts

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 70 SGB VIII
§ 71
Jugendhilfeausschuss

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 71 SGB VIII
§ 72
Mitarbeiter, Fortbildung

Aufgaben sollen von Fachkräften wahrgenommen werden.

Originaltext, § 72 SGB VIII
§ 72a
Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen

Einschlägig vorbestrafte Personen dürfen nicht mit Kindern arbeiten (erweitertes Führungszeugnis).

Originaltext, § 72a SGB VIII
§ 73
Ehrenamtliche Tätigkeit

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 73 SGB VIII
§ 74
Förderung der freien Jugendhilfe

Freie Träger werden finanziell gefördert.

Originaltext, § 74 SGB VIII
§ 74a
Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 74a SGB VIII
§ 75
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 75 SGB VIII
§ 76
Beteiligung anerkannter freier Träger

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 76 SGB VIII
§ 77
Vereinbarungen über Kostenübernahme bei ambulanten Leistungen

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 77 SGB VIII
§ 78
Arbeitsgemeinschaften

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 78 SGB VIII
§ 78a
Anwendungsbereich (Vereinbarungen)

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 78a SGB VIII
§ 78b
Voraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 78b SGB VIII
§ 78c
Inhalt der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 78c SGB VIII
§ 78d
Vereinbarungszeitraum

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 78d SGB VIII
§ 78e
Örtliche Zuständigkeit für Vereinbarungen

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 78e SGB VIII
§ 78f
Rahmenverträge

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 78f SGB VIII
§ 78g
Schiedsstelle

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 78g SGB VIII
§ 79
Gesamtverantwortung, Grundausstattung

Der Träger trägt die Gesamtverantwortung und muss ausreichende Angebote vorhalten.

Originaltext, § 79 SGB VIII
§ 79a
Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 79a SGB VIII
§ 80
Jugendhilfeplanung

Bedarfsgerechte Planung der Angebote.

Originaltext, § 80 SGB VIII
§ 81
Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 81 SGB VIII
§ 82
Aufgaben der Länder

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 82 SGB VIII
§ 83
Aufgaben des Bundes

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 83 SGB VIII
§ 84
Jugendbericht

Die Bundesregierung legt regelmäßig einen Kinder- und Jugendbericht vor.

Originaltext, § 84 SGB VIII
Zuständigkeit & Kostenerstattung
§ 85
Sachliche Zuständigkeit

Welche Stelle (örtlicher oder überörtlicher Träger) zuständig ist.

Originaltext, § 85 SGB VIII
§ 86
Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und Eltern

Zuständig ist das Jugendamt am gewöhnlichen Aufenthalt der Eltern.

Originaltext, § 86 SGB VIII
§ 86a
Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 86a SGB VIII
§ 86b
Örtliche Zuständigkeit in gemeinsamen Wohnformen

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 86b SGB VIII
§ 86c
Fortdauernde Leistungsverpflichtung bei Zuständigkeitswechsel

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 86c SGB VIII
§ 86d
Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 86d SGB VIII
§ 87
Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Schutzmaßnahmen

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 87 SGB VIII
§ 87a
Örtliche Zuständigkeit für Erlaubnis und Untersagung

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 87a SGB VIII
§ 87b
Örtliche Zuständigkeit für Mitwirkung in Gerichtsverfahren

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 87b SGB VIII
§ 87c
Örtliche Zuständigkeit für Beistandschaft, Pflegschaft, Vormundschaft

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 87c SGB VIII
§ 87d
Örtliche Zuständigkeit für weitere Vormundschaftsaufgaben

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 87d SGB VIII
§ 87e
Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 87e SGB VIII
§ 88
Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 88 SGB VIII
§ 88a
Örtliche Zuständigkeit für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 88a SGB VIII
§ 89
Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 89 SGB VIII
§ 89a
Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 89a SGB VIII
§ 89b
Kostenerstattung bei vorläufigen Schutzmaßnahmen

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 89b SGB VIII
§ 89c
Kostenerstattung bei fortdauernder Leistungsverpflichtung

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 89c SGB VIII
§ 89d
Kostenerstattung bei Jugendhilfe nach der Einreise

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 89d SGB VIII
§ 89e
Schutz der Einrichtungsorte

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 89e SGB VIII
§ 89f
Umfang der Kostenerstattung

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 89f SGB VIII
§ 89g
Landesrechtsvorbehalt

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 89g SGB VIII
§ 89h
Übergangsvorschrift

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 89h SGB VIII
Kostenbeteiligung
§ 90
Pauschalierte Kostenbeteiligung

Für Kita und Tagespflege können Teilnahmebeiträge erhoben werden; bei geringem Einkommen werden sie erlassen.

Originaltext, § 90 SGB VIII
§ 91
Anwendungsbereich (Kostenbeiträge)

Für stationäre und teilstationäre Hilfen werden Kostenbeiträge erhoben.

Originaltext, § 91 SGB VIII
§ 92
Ausgestaltung der Heranziehung

Wer in welcher Höhe zu den Kosten herangezogen wird.

Originaltext, § 92 SGB VIII
§ 93
Berechnung des Einkommens

Wie das maßgebliche Einkommen ermittelt wird.

Originaltext, § 93 SGB VIII
§ 94
Umfang der Heranziehung

Begrenzung des Kostenbeitrags; junge Menschen zahlen einen Teil ihres Einkommens.

Originaltext, § 94 SGB VIII
§ 95
Überleitung von Ansprüchen

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 95 SGB VIII
§ 96
(weggefallen)

Diese Vorschrift gibt es nicht mehr.

Originaltext, § 96 SGB VIII
§ 97
Feststellung der Sozialleistungen

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 97 SGB VIII
§ 97a
Pflicht zur Auskunft

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 97a SGB VIII
§ 97b
(weggefallen)

Diese Vorschrift gibt es nicht mehr.

Originaltext, § 97b SGB VIII
§ 97c
Erhebung von Gebühren und Auslagen

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 97c SGB VIII
Statistik, Straf-/Bußgeld & Übergang
§ 98
Zweck und Umfang der Erhebung (Statistik)

Bundesweite Statistik der Kinder- und Jugendhilfe.

Originaltext, § 98 SGB VIII
§ 99
Erhebungsmerkmale

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 99 SGB VIII
§ 100
Hilfsmerkmale

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 100 SGB VIII
§ 101
Periodizität und Berichtszeitraum

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 101 SGB VIII
§ 102
Auskunftspflicht

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 102 SGB VIII
§ 103
Übermittlung

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 103 SGB VIII
§ 104
Bußgeldvorschriften

Verstöße, etwa Betrieb einer Einrichtung ohne Erlaubnis, sind Ordnungswidrigkeiten.

Originaltext, § 104 SGB VIII
§ 105
Strafvorschriften

Bestimmte schwere Verstöße sind strafbar.

Originaltext, § 105 SGB VIII
§ 106
Einschränkung eines Grundrechts

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 106 SGB VIII
§ 107
(weggefallen)

Diese Vorschrift gibt es nicht mehr.

Originaltext, § 107 SGB VIII
§ 108
Übergangsregelung

Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.

Originaltext, § 108 SGB VIII

Die Erklärungen sind stark vereinfachte Zusammenfassungen in eigenen Worten und keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der amtliche Gesetzestext, verlinkt je Paragraph.