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Ziel des Gesetzes: Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und volle Teilhabe ermöglichen.
Originaltext, § 1 SGB IX ↗Behinderung liegt vor, wenn körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen die Teilhabe länger als sechs Monate erschweren.
Originaltext, § 2 SGB IX ↗Welche Leistungen es gibt, um Behinderung abzuwenden oder ihre Folgen zu mildern.
Originaltext, § 4 SGB IX ↗Die vier Gruppen: medizinische Reha, Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe an Bildung, Soziale Teilhabe.
Originaltext, § 5 SGB IX ↗Wer Reha-Träger ist: Krankenkassen, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitsagentur, Jugend- und Sozialhilfe.
Originaltext, § 6 SGB IX ↗Verhältnis dieses Buches zu den einzelnen Leistungsgesetzen.
Originaltext, § 7 SGB IX ↗Berechtigte dürfen ihre berechtigten Wünsche zur Gestaltung der Leistung äußern.
Originaltext, § 8 SGB IX ↗Reha geht vor Rente: Teilhabeleistungen werden zuerst geprüft.
Originaltext, § 9 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 10 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 11 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 12 SGB IX ↗Standardisierte Instrumente ermitteln den Bedarf.
Originaltext, § 13 SGB IX ↗Der zuerst angegangene Träger muss binnen Frist die Zuständigkeit klären, damit Betroffene nicht hin- und hergeschickt werden.
Originaltext, § 14 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 15 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 16 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 17 SGB IX ↗Bei verspäteter Entscheidung gilt der Antrag teils als genehmigt; selbst beschaffte Leistungen werden erstattet.
Originaltext, § 18 SGB IX ↗Auf Wunsch wird der Bedarf in einer Konferenz gemeinsam besprochen.
Originaltext, § 20 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 21 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 22 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 23 SGB IX ↗In dringenden Fällen werden Leistungen vorläufig erbracht.
Originaltext, § 24 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 25 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 26 SGB IX ↗Wie Leistungen erbracht werden (als Sach-, Geld- oder Dienstleistung).
Originaltext, § 28 SGB IX ↗Statt Sachleistungen kann ein Geldbetrag gewählt werden, um Hilfen selbst zu organisieren.
Originaltext, § 29 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 31 SGB IX ↗Kostenlose, unabhängige Beratung für Menschen mit Behinderungen, oft von Betroffenen für Betroffene.
Originaltext, § 32 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 33 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 34 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 35 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 36 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 37 SGB IX ↗Einrichtungen müssen Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt treffen.
Originaltext, § 37a SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 38 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 39 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 40 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 41 SGB IX ↗Umfasst Behandlung, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Reha-Sport und mehr, um Behinderung zu mildern.
Originaltext, § 42 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 43 SGB IX ↗Schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz nach längerer Krankheit (Hamburger Modell).
Originaltext, § 44 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 45 SGB IX ↗Frühförderung für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder.
Originaltext, § 46 SGB IX ↗Anspruch auf bestimmte digitale Gesundheits-Apps.
Originaltext, § 47a SGB IX ↗Hilfen, um den Arbeitsplatz zu erhalten oder einen neuen zu finden, etwa Umschulung, Hilfsmittel oder Gründungszuschuss.
Originaltext, § 49 SGB IX ↗Zuschüsse an Arbeitgeber, etwa Eingliederungszuschüsse.
Originaltext, § 50 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 51 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 52 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 53 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 54 SGB IX ↗Begleitete Einarbeitung auf einem regulären Arbeitsplatz.
Originaltext, § 55 SGB IX ↗Beschäftigung in einer Werkstatt, wenn der allgemeine Arbeitsmarkt (noch) nicht in Frage kommt.
Originaltext, § 56 SGB IX ↗Erprobung und Qualifizierung am Anfang der Werkstatt-Tätigkeit.
Originaltext, § 57 SGB IX ↗Dauerhafte Beschäftigung im Arbeitsbereich der Werkstatt.
Originaltext, § 58 SGB IX ↗Werkstattähnliche Leistungen auch bei anderen Anbietern.
Originaltext, § 60 SGB IX ↗Lohnkostenzuschuss, um aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln.
Originaltext, § 61 SGB IX ↗Förderung einer regulären Ausbildung statt Werkstatt.
Originaltext, § 61a SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 62 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 63 SGB IX ↗Übergangsgeld sichert während der Reha den Lebensunterhalt.
Originaltext, § 65 SGB IX ↗Das Übergangsgeld beträgt in der Regel 68 oder 75 Prozent des Nettoentgelts.
Originaltext, § 66 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 67 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 68 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 69 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 70 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 71 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 72 SGB IX ↗Hilfe im Haushalt und Betreuungskosten während der Reha.
Originaltext, § 74 SGB IX ↗Hilfen für Schul-, Hochschul- und Berufsausbildung, etwa Assistenz.
Originaltext, § 75 SGB IX ↗Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, soweit andere Leistungen nicht greifen.
Originaltext, § 76 SGB IX ↗Hilfen zur Beschaffung und Anpassung von Wohnraum.
Originaltext, § 77 SGB IX ↗Heilpädagogische Förderung, besonders für Kinder.
Originaltext, § 79 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 80 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 81 SGB IX ↗Hilfen zur Kommunikation, etwa Gebärdensprachdolmetscher.
Originaltext, § 82 SGB IX ↗Hilfen zur Mobilität, etwa Beförderungsdienste oder Kfz-Hilfe.
Originaltext, § 83 SGB IX ↗Verbände können bestimmte Rechte gerichtlich geltend machen.
Originaltext, § 85 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 86 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 87 SGB IX ↗Die Bundesregierung legt einen Teilhabebericht vor.
Originaltext, § 88 SGB IX ↗Die Eingliederungshilfe ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben und volle Teilhabe für Menschen mit wesentlicher Behinderung.
Originaltext, § 90 SGB IX ↗Sie wird nur geleistet, soweit keine anderen Leistungen oder eigenes Einkommen greifen.
Originaltext, § 91 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 93 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 94 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 95 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 96 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 97 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 98 SGB IX ↗Anspruch haben Menschen mit einer wesentlichen Behinderung, die ihre Teilhabe erheblich einschränkt.
Originaltext, § 99 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 100 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 101 SGB IX ↗Die fünf Leistungsgruppen: medizinische Reha, Teilhabe am Arbeitsleben, an Bildung, Soziale Teilhabe.
Originaltext, § 102 SGB IX ↗Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflege.
Originaltext, § 103 SGB IX ↗Die Hilfe richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Originaltext, § 104 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 105 SGB IX ↗Anspruch auf Beratung durch den Eingliederungshilfeträger.
Originaltext, § 106 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 107 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 109 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 110 SGB IX ↗Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen der Eingliederungshilfe.
Originaltext, § 111 SGB IX ↗Hilfen für Schule, Studium und Ausbildung, etwa Schulbegleitung.
Originaltext, § 112 SGB IX ↗Assistenz, Wohnen, Mobilität und mehr im Rahmen der Eingliederungshilfe.
Originaltext, § 113 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 114 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 115 SGB IX ↗Leistungen können pauschaliert oder gemeinsam genutzt werden (Poolen).
Originaltext, § 116 SGB IX ↗Der Bedarf wird in einem strukturierten Gesamtplanverfahren ermittelt.
Originaltext, § 117 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 118 SGB IX ↗Auf Wunsch wird der Bedarf in einer Konferenz besprochen.
Originaltext, § 119 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 120 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 122 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 123 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 124 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 125 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 126 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 127 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 128 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 129 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 130 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 131 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 132 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 133 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 134 SGB IX ↗Was als Einkommen für die Beitragsberechnung gilt.
Originaltext, § 135 SGB IX ↗Wann und in welcher Höhe aus dem Einkommen ein Beitrag zu zahlen ist.
Originaltext, § 136 SGB IX ↗Der Beitrag beträgt einen Teil des Einkommens über einem Freibetrag.
Originaltext, § 137 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 138 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 139 SGB IX ↗Ein erhebliches Schonvermögen bleibt anrechnungsfrei.
Originaltext, § 140 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 141 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 142 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 143 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 144 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 145 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 146 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 147 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 148 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 149 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 150 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 150a SGB IX ↗Schwerbehindert ist, wer einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 hat; Gleichgestellte ab GdB 30.
Originaltext, § 151 SGB IX ↗Das Versorgungsamt stellt den GdB fest und stellt den Schwerbehindertenausweis aus.
Originaltext, § 152 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 153a SGB IX ↗Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen mindestens 5 Prozent mit schwerbehinderten Menschen besetzen.
Originaltext, § 154 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 155 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 156 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 157 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 158 SGB IX ↗Besonders schwer vermittelbare Beschäftigte können mehrfach angerechnet werden.
Originaltext, § 159 SGB IX ↗Wer die Pflichtquote nicht erfüllt, zahlt je unbesetztem Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe.
Originaltext, § 160 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 161 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 163 SGB IX ↗Arbeitgeber müssen behinderungsgerecht beschäftigen; Bewerber dürfen nicht benachteiligt werden.
Originaltext, § 164 SGB IX ↗Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen.
Originaltext, § 165 SGB IX ↗Betrieb und Schwerbehindertenvertretung treffen eine Inklusionsvereinbarung.
Originaltext, § 166 SGB IX ↗Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) bei längerer Krankheit.
Originaltext, § 167 SGB IX ↗Die Kündigung schwerbehinderter Menschen bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.
Originaltext, § 168 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 170 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 171 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 172 SGB IX ↗Wann der besondere Kündigungsschutz nicht gilt, etwa in den ersten sechs Monaten.
Originaltext, § 173 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 174 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 175 SGB IX ↗Die Personalvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen.
Originaltext, § 176 SGB IX ↗Betriebe mit mindestens fünf schwerbehinderten Beschäftigten wählen eine Vertrauensperson (SBV).
Originaltext, § 177 SGB IX ↗Die SBV vertritt die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten und ist bei Entscheidungen zu beteiligen.
Originaltext, § 178 SGB IX ↗Die SBV ist geschützt und für ihre Aufgaben freizustellen.
Originaltext, § 179 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 180 SGB IX ↗Der Arbeitgeber bestellt einen Inklusionsbeauftragten.
Originaltext, § 181 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 182 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 184 SGB IX ↗Das Integrationsamt fördert mit der Ausgleichsabgabe die Teilhabe am Arbeitsleben (begleitende Hilfe).
Originaltext, § 185 SGB IX ↗Anlaufstellen, die Arbeitgeber zur Beschäftigung beraten.
Originaltext, § 185a SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 186 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 187 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 188 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 189 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 190 SGB IX ↗Integrationsfachdienste unterstützen bei Vermittlung und am Arbeitsplatz.
Originaltext, § 192 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 193 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 194 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 195 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 196 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 197 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 199 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 200 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 202 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 203 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 204 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 205 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 206 SGB IX ↗Schwerbehinderte Menschen sind auf Verlangen von Mehrarbeit freizustellen.
Originaltext, § 207 SGB IX ↗Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf eine Woche bezahlten Zusatzurlaub im Jahr.
Originaltext, § 208 SGB IX ↗Schwerbehinderte Menschen erhalten Nachteilsausgleiche, etwa Steuervergünstigungen.
Originaltext, § 209 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 210 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 211 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 212 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 213 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 214 SGB IX ↗Inklusionsbetriebe beschäftigen einen hohen Anteil schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Originaltext, § 215 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 216 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 217 SGB IX ↗Werkstätten bieten Beschäftigung und Förderung für Menschen, die (noch) nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.
Originaltext, § 219 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 220 SGB IX ↗Werkstattbeschäftigte erhalten ein Arbeitsentgelt und sind sozialversichert.
Originaltext, § 221 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 222 SGB IX ↗Aufträge an Werkstätten mindern die Ausgleichsabgabe.
Originaltext, § 223 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 224 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 225 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 226 SGB IX ↗Schwerbehinderte Menschen mit entsprechendem Merkzeichen fahren im öffentlichen Nahverkehr kostenlos (mit Wertmarke).
Originaltext, § 228 SGB IX ↗Welche Merkzeichen (z. B. G, aG, Bl, H) zur Freifahrt berechtigen.
Originaltext, § 229 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 230 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 231 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 232 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 233 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 234 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 235 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 236 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 237a SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 237b SGB IX ↗Verstöße gegen Arbeitgeberpflichten sind Ordnungswidrigkeiten.
Originaltext, § 238 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 239 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 240 SGB IX ↗Verwaltungs- und Verfahrensregel ohne unmittelbare Bedeutung für Ihre Leistung.
Originaltext, § 241 SGB IX ↗Die Erklärungen sind stark vereinfachte Zusammenfassungen in eigenen Worten und keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der amtliche Gesetzestext, verlinkt je Paragraph.