Die klassische Disziplin jeder Enzyklopädie: die Gegenüberstellung. Vier Tafeln für die Fragen, die sonst drei Module gleichzeitig brauchen, Spalte gegen Spalte, Zeile für Zeile.
Vier Kassen lösen einander ab. Die Kunst ist, jeden Übergang rechtzeitig vorzubereiten.
| Kriterium | Entgeltfortzahlung | Krankengeld | ALG (Nahtlosigkeit) | EM-Rente |
|---|---|---|---|---|
| Wer zahlt | Arbeitgeber | Krankenkasse | Agentur für Arbeit | Rentenversicherung |
| Wie viel | 100 % des Lohns | 70 % brutto, höchstens 90 % netto, gedeckelt | ca. 60 / 67 % des Netto | nach Erwerbsminderung und Versicherungsverlauf |
| Wie lange | 6 Wochen je Erkrankung | bis 78 Wochen wegen derselben Krankheit (inkl. der 6 Wochen) | befristet, bis über Reha/Rente entschieden ist | befristet oder dauerhaft |
| Ihr Schritt | AU lückenlos einreichen | Folge-AU spätestens am nächsten Werktag | Antrag ca. 3 Monate vor der Aussteuerung | Antrag meist nach Reha-Prüfung (§ 14 SGB IX) |
| Stolperfalle | Lücke zwischen AUs | ein unbescheinigter Tag kann den Anspruch beenden | wer den Antrag verschläft, steht ohne Geld da | ohne geklärtes Rentenkonto dauert alles länger |