SGB VII · Stand 2026
Modvl XLI · Unfallversicherung

Arbeitsunfall, was zahlt die BG?

Die Unfallversicherung leistet mehr als die Krankenkasse: 80 % Verletztengeld, Reha ohne Deckel und bei bleibendem Schaden eine steuerfreie Rente. Der Wegweiser zeigt die ersten Schritte und schätzt, was Ihnen zusteht.

Was ist passiert?

Sofort zum Durchgangsarzt (D-Arzt): Nach einem Arbeitsunfall mit mehr als einem Tag Arbeitsunfähigkeit muss ein D-Arzt aufgesucht werden, er steuert die Heilbehandlung zulasten der Unfallversicherung. Melden Sie den Unfall dem Arbeitgeber; ab mehr als drei Tagen Ausfall ist er zur Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft verpflichtet.

Träger ist meist die Berufsgenossenschaft (gewerblich) oder die Unfallkasse (öffentlicher Dienst, Schüler und Studierende, Ehrenamt). Für Beschäftigte ist die Versicherung beitragsfrei, die Beiträge zahlt allein der Arbeitgeber.

Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit

Verletztengeld
2.000 € / Monat
80 % des Regelentgelts, höchstens das Netto
Zum Vergleich: Krankengeld
1.800 € / Monat
bei normaler Krankheit nur 70 %
Die ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt (Entgeltfortzahlung). Erst danach übernimmt der Unfallversicherungsträger das Verletztengeld, ohne die Aussteuerung nach 78 Wochen wie beim Krankengeld.

Verletztenrente bei bleibendem Schaden

Verletztenrente
400 € / Monat
bei 20 % MdE, steuerfrei
Vollrente (100 % MdE)
2.000 € / Monat
2/3 des Jahresarbeitsverdienstes
1
Mehr als die Krankenkasse
Die Unfallversicherung leistet ‚mit allen geeigneten Mitteln‘: Heilbehandlung und Reha ohne Budgetdeckel, dazu 80 % Verletztengeld statt 70 % Krankengeld.
2
Verletztenrente ist steuerfrei
Sie wird zusätzlich zu einer späteren Altersrente gezahlt und nicht versteuert, anders als die normale Erwerbsminderungsrente.
3
Beitragsfrei und weit versichert
Versichert sind nicht nur Beschäftigte, sondern auch Schüler, Studierende, Kita-Kinder und viele Ehrenamtliche, die Beiträge trägt der Arbeitgeber bzw. die öffentliche Hand.
4
Anerkennung ist oft strittig
Gerade Wegeunfälle und Berufskrankheiten werden häufig abgelehnt. Gegen den Bescheid hilft der Widerspruch, Modul IV erstellt das Schreiben und wacht über die Frist.
Vereinfachte Schätzung nach SGB VII, Stand 2026. Verletztengeld: 80 % des Regelentgelts, höchstens Netto (§ 47). Verletztenrente ab 20 % MdE, Vollrente 2/3 des Jahresarbeitsverdienstes (§ 56); der JAV wird hier pauschal aus dem Monatsbrutto hochgerechnet. Verbindlich entscheidet der Unfallversicherungsträger. Keine Rechtsberatung. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, erfolgen aber ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; Ergebnisse sind unverbindliche Näherungen. Verbindlich sind allein Gesetz und die Entscheidung der zuständigen Stelle im Einzelfall.

Nichts verschenken nach dem Unfall

Haken Sie an, was zutrifft, darunter erscheint, was Sie dadurch zusätzlich bekommen oder veranlassen sollten.

Hinweise nach SGB VII, Stand 2026, Orientierung, keine Rechtsberatung. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, erfolgen aber ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; Ergebnisse sind unverbindliche Näherungen. Verbindlich sind allein Gesetz und die Entscheidung der zuständigen Stelle im Einzelfall.
Quaestiones

Häufige Fragen

Arbeitsunfall-Wegweiser

Was zählt als Arbeitsunfall?

Dazu gehören Unfälle bei der Arbeit und auf dem direkten Weg dorthin oder zurück. Die gesetzliche Unfallversicherung trägt allein der Arbeitgeber.

Wie hoch ist das Verletztengeld?

Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Bruttoentgelts und liegt damit über dem Krankengeld. Der Wegweiser schätzt Ihren Betrag.

Wann bekomme ich eine Verletztenrente?

Eine Verletztenrente gibt es ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent, und sie ist steuerfrei. Der Wegweiser zeigt die ersten Schritte vom Durchgangsarzt bis zur Unfallanzeige.

Zuletzt aktualisiert: Quellen: SGB VII · gesetze-im-internet.de

Allgemeine Information nach bestem Wissen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der jeweils gültige Gesetzestext und Ihr Bescheid.