Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, Tabellenbetrag, Kindergeld-Verrechnung, Selbstbehalt und Mangelfall-Check in einem Rechenweg.
Einkommensstufe 3 der Düsseldorfer Tabelle (110 % des Mindestunterhalts).
Haken Sie an, was zutrifft, darunter erscheint, was Sie dadurch zusätzlich bekommen oder veranlassen sollten.
Unterhalts-Rechner (Düsseldorfer Tabelle)
Der Betrag richtet sich nach Ihrem bereinigten Netto und dem Alter des Kindes laut Düsseldorfer Tabelle. Der Rechner ermittelt Tabellen- und Zahlbetrag nach Verrechnung des Kindergeldes.
Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Zahlenden zum eigenen Leben bleiben muss. Liegt das Einkommen darunter, prüft das Modul den sogenannten Mangelfall.
Beim Kindesunterhalt wird in der Regel das halbe Kindergeld vom Tabellenbetrag abgezogen. So ergibt sich der tatsächliche Zahlbetrag, den der Rechner ausweist.
Allgemeine Information nach bestem Wissen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der jeweils gültige Gesetzestext und Ihr Bescheid.