Der unbekannteste Hebel des Sozialrechts: Steht der Anspruch dem Grunde nach fest und rechnet das Amt nur noch, ist nach dem Gesetzeswortlaut nach einem Kalendermonat auf Antrag ein Vorschuss zu zahlen. Man muss ihn nur stellen.
Name und Anschrift werden automatisch aus Ihrem Dossier übernommen. Hinterlegen Sie diese einmalig im Dossier-Tab (oben rechts), alles bleibt nur lokal auf Ihrem Gerät.
Vorschuss-Antrag (§ 42 SGB I)
Steht der Anspruch dem Grunde nach fest, können Sie nach einem Monat einen Vorschuss verlangen (§ 42 SGB I). Das Modul erstellt den Antrag mit Fristsetzung.
Es ist eine Abschlagszahlung, solange die Behörde nur noch die genaue Höhe berechnet. Viele kennen diesen Anspruch nicht, und Ämter weisen selten darauf hin.
Der Vorschuss lässt sich für nahezu alle Sozialleistungen nutzen. Das Werkzeug prüft die Monatsfrist und nennt zusätzlich den Weg des Eilrechtsschutzes.
Allgemeine Information nach bestem Wissen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der jeweils gültige Gesetzestext und Ihr Bescheid.