§ 42 SGB I · Stand 2026
Modvl XXVIII · Vorschuss

Der Vorschuss-Antrag.

Der unbekannteste Hebel des Sozialrechts: Steht der Anspruch dem Grunde nach fest und rechnet das Amt nur noch, ist nach dem Gesetzeswortlaut nach einem Kalendermonat auf Antrag ein Vorschuss zu zahlen. Man muss ihn nur stellen.

Ihr Fall

Name und Anschrift werden automatisch aus Ihrem Dossier übernommen. Hinterlegen Sie diese einmalig im Dossier-Tab (oben rechts), alles bleibt nur lokal auf Ihrem Gerät.

§ 42 SGB I setzt voraus, dass der Anspruch dem Grunde nach besteht, bei gänzlich ungeklärtem Anspruch hilft stattdessen der einstweilige Rechtsschutz. Stand 2026. Keine Rechtsberatung. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, erfolgen aber ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; Ergebnisse sind unverbindliche Näherungen. Verbindlich sind allein Gesetz und die Entscheidung der zuständigen Stelle im Einzelfall.
Quaestiones

Häufige Fragen

Vorschuss-Antrag (§ 42 SGB I)

Was tun, wenn das Amt zu lange nicht zahlt?

Steht der Anspruch dem Grunde nach fest, können Sie nach einem Monat einen Vorschuss verlangen (§ 42 SGB I). Das Modul erstellt den Antrag mit Fristsetzung.

Was ist ein Vorschuss nach § 42 SGB I?

Es ist eine Abschlagszahlung, solange die Behörde nur noch die genaue Höhe berechnet. Viele kennen diesen Anspruch nicht, und Ämter weisen selten darauf hin.

Für welche Leistungen gilt der Vorschuss?

Der Vorschuss lässt sich für nahezu alle Sozialleistungen nutzen. Das Werkzeug prüft die Monatsfrist und nennt zusätzlich den Weg des Eilrechtsschutzes.

Zuletzt aktualisiert: Quellen: SGB I · gesetze-im-internet.de

Allgemeine Information nach bestem Wissen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der jeweils gültige Gesetzestext und Ihr Bescheid.